WhatsApp: Neuen Bedingungen zustimmen oder nicht?
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WhatsApp hatte das Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen nach Kritik von vielen Seiten bereits verschoben, aber nun ist es soweit: Im Mai treten sie in Kraft. Wer diesen nicht zustimmt, kann den Messenger nicht weiter nutzen. Was ihr nun wissen müsst, zeigen wir hier.
Zustimmen oder ausgesperrt werden: Stichtag ist der 15. Mai 2021. Wer die neuen WhatsApp-Richtlinien bis zu diesem Zeitpunkt nicht akzeptiert, wird nach und nach ausgesperrt. Über ein Pop-Up werden manche Nutzer bereits jetzt zur Zustimmung der neuen Bedingungen aufgefordert, berichtet WA Beta Info. Wurden die Bedingungen zum Stichtag nicht angenommen, werden Nutzer zunächst noch über eingehende Nachrichten informiert, können diese aber nicht mehr lesen oder beantworten. Auch Anrufe können weiter angenommen, aber nicht mehr selbst getätigt werden. Entgegen bisheriger Annahmen, dass Nutzerkonten, die die Bedingungen nicht akzeptiert haben, nach 120 Tagen Inaktivität gelöscht werden, ließ WhatsApp nun verlauten, dass der Messenger auch bei Einwilligung nach dem 15. Mai wieder vollumfänglich genutzt werden könne.
Änderungen betreffen hauptsächlich Chats mit Unternehmen
Laut WhatsApp solle sich dabei nur für jene etwas ändern, die den Messenger zur Kontaktaufnahme zu Unternehmen nutzen – für Privatnutzer bliebe alles beim Alten. Für die Vereinfachung der Verwaltung von Unternehmens-Chats würden entsprechende Tools von Facebook bereitgestellt. Dies sei der Grund für die Änderung der Nutzungsbedingungen dahingehend, dass WhatsApp Daten mit Facebook teilen dürfe. Anders als in der EU sollen diese Daten in den USA laut den neuen Richtlinien auch für Werbezwecke genutzt werden können.
Insgesamt plane WhatsApp eine engere Verknüpfung von Facebook- und WhatsApp-Produkten, wie etwa die Möglichkeit mit Facebook Pay Zahlungen über WhatsApp tätigen zu können.
Hamburger Datenschützer leiten Verfahren ein
Zwar gibt WhatsApp selbst an, in der EU keine Daten zu Werbezwecken mit Facebook auszutauschen, dennoch befürchten Datenschützer, dass die neuen Richtlinien zur Schaffung weiterer Austauschmöglichkeiten für Marketingzwecke und Direktwerbung genutzt werden könnten.
Bislang habe es hierzu laut dem obersten Hamburger Datenschützer Johannes Caspar keine aufsichtsbehördliche Untersuchung gegeben. Da die europäische Facebook-Zentrale in Dublin liegt, seien hierfür irische Behörden zuständig. In Deutschland hat die Hamburger Datenschutzbehörde ein förmliches Verwaltungsverfahren gegen Facebook eingeleitet, welches laut einer Pressemitteilung darauf abzielt, dass WhatsApp keine Nutzerdaten erheben und zu eigenen Zwecken verarbeiten darf. WhatsApp sieht in den Befürchtungen der Datenschützer eine Missinterpretation der Nutzungsbedingungen.
Quelle: WhatsApp: Neuen Bedingungen zustimmen oder nicht? Das müsst ihr wissen | NETZWELT
Artikelbild: Shutterstock / Von Billion Photos
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