Die für Facebook in Deutschland zuständige Datenschutzbehörde in Hamburg prüft die Einleitung eines Dringlichkeitsverfahrens gegen die Konzerntochter WhatsApp wegen deren neuer Datenschutzrichtlinie.

Dies bestätigte der Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar im Gespräch gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).

Die Änderungen bei dem Chat-Programm, die am 15. Mai in Kraft treten sollen, seien „vage und widersprüchlich“, deuteten jedoch auf verstärkten Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook hin, so Caspar. Die Maßnahmen des Dringlichkeitsverfahrens beträfen nur Deutschland und hätten aufschiebende Wirkung von höchstens drei Monaten.

Facebook hat seinen Deutschlandsitz in Hamburg. Die Handhabe nationaler Aufsichtsbehörden ist beschränkt, weil der Konzern-Hauptsitz in Irland ist. Caspar forderte, dass die irische Aufsichtsbehörde „in der Frage der Weitergabe der Daten zwischen Whatsapp und Facebook endlich eine unabhängige Überprüfung einleiten“ solle. Der Datenschützer sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Politik:

„Dass in Europa unter der Datenschutzgrundverordnung die Nutzerinnen und Nutzer gezwungen sind, einer unklaren und möglicherweise rechtswidrigen Datenschutzrichtlinie des größten Messenger-Dienstes zuzustimmen, ohne dass es zu einer intensiveren Überprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde kommt, ist schwerlich akzeptabel und zeigt, wie weit Anspruch und Wirklichkeit im Datenschutzrecht der EU auseinanderfallen.“

Nutzer müssen der neuen Richtlinie zustimmen, um WhatsApp wie gewohnt benutzen zu können. Lehnen sie ab, können sie keine Nachrichten mehr lesen oder schreiben. Eigentlich sollte die Richtlinie bereits am 8. Februar in Kraft treten. Nach heftiger Kritik und zahlreichen Nutzerwechseln zu WhatsApp-Alternativen wie Signal, Threema oder Telegram hatte die Facebook-Tochter die Einführung auf den 15. Mai verschoben.

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Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung
Artikelbild: Shutterstock / Von Tada Images


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