WhatsApp: Was sich am 8. Februar ändern sollte
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Die Aufregung um die neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp waren sehr war groß, jedoch passiert nun doch nichts am 8. Februar 2021
Wie wir bereits berichteten, plante der Messengerdienst WhatsApp eine Änderung seiner Nutzungsbedingungen ab dem 8. Februar. Dazu gehörte unter anderem das Teilen der WhatsApp-Nutzerdaten mit dem Mutterkonzern Facebook. Wer den Änderungen nicht zustimmt solle die App nicht weiter nutzen können. Dies tritt nun doch nicht in Kraft – jedenfalls vorerst.
Europäische Union als Ausnahme
Generell solle es aufgrund der Datenschutzbestimmungen für Nutzer in der Europäischen Union und Großbritannien Ausnahmen zu den neuen Nutzungsbedingungen geben. Nach diesen darf WhatsApp die Daten der User nicht mit Facebook teile, teilte ein WhatsApp-Sprecher im Januar mit. Dennoch regieren viele Nutzer skeptisch auf die angekündigten Änderungen des Konzerns und wandern zu Alternativen, wie Signal, Threema oder Telegram ab.
Inkrafttreten der Änderungen verschoben
Nun verschob WhatsApp die angekündigte Änderung der Bedingungen für Nutzer außerhalb der EU auf den 15. Mai. Bis dahin ist das Unternehmen bemüht, alle Unklarheiten bezüglich der Neuerungen richtigzustellen. Dafür nutzt WhatsApp unter anderem eine neue Funktion von App-internen Statusmeldungen zur Eigenwerbung. Jeder Nutzer wird aber trotz allem den neuen Nutzungsbedingungen zustimmen müssen, um den Dienst weiter nutzen zu können – wenn nun auch später als ursprünglich angekündigt.
Welche Daten sammelt WhatsApp?
Auch bei Inkrafttreten der Änderungen ist es durch Verschlüsselung weder dem Messenger noch Facebook möglich, Nachrichteninhalte mitzulesen. Dennoch können beide Konzerne sogenannte Meta-Daten, dazu gehören unter anderen Freunde-Netzwerke, erhalten, um diese Informationen zu nutzen. Wer WhatsApp weiter nutzen möchte, gibt zudem frei, dass Informationen zum WhatsApp-Konto und der Telefonnummer, zu Interaktionen, dem Mobilfunkgerät und IP-Adressen an Facebook übermittelt werden.
Ziel: Nutzer verstehen und Angebot personalisieren
Gesammelte Daten sollen laut den neuen Nutzungsbedingungen dafür genutzt werden, die Art der Nutzung durch User zu analysieren und das Angebot dadurch zu verbessern und personalisieren.
Dahinter steht unter anderem das Verwerten der Daten zur Personalisierung von Werbeanzeigen – einer der Haupteinnahmequellen, insbesondere von Facebook und Instagram.
Was kommt nach einem Abschied von WhatsApp
Für Nutzer, die ohnehin bereits Accounts bei Facebook oder Instagram haben, dürfte es kein Problem sein, den neuen Bedingungen zuzustimmen. Wer sich dennoch Alternativen, wie Signal, Threema oder Telegram zuwenden möchte, sollte bei der Schließung des WhatsApp-Kontos folgendes beachten: Das bloße Deinstallieren der App reicht nicht aus. Zusätzlich muss die Verknüpfung zur Telefonnummer gelöscht werden. Nur so kann man sichergehen, dass die eigenen Daten nicht in falsche Hände gelangen.
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Quelle:
WhatsApp-Nutzungsbedingungen: Warum sich am 8. Februar doch nichts ändert (t-online.de)
Gastautorin: Annika Hommer von “Irgendwas Mit Schreiben„
Artikelbild: Ioannis Protonotarios
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