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Im Moment erhalten wir zig Anfragen zu einem Rätsel, das über WhatsApp verschickt wird. Weiß man die Lösung nicht, soll man als Strafe ein bestimmtes Bild vom Weihnachtsmann als Profilbild nehmen… doch handelt es sich hierbei nur um eine Betrugsmasche?
Denn das Bild sei urheberrechtlich geschützt und würde nur in Umlauf gebracht werden, um danach Geld einklagen zu können.
Es geht dabei um dieses Rätsel:
Ein Spielchen für Dich
Du kommst in ein Zimmer. Auf dem Bett liegen 2 Hunde und 3 Katzen. Der Weihnachtsmann, ein Esel und 5 Rentiere stehen da auch rum… 3 Tauben und eine kleine Ente fliegen durch die Gegend… so! Wie viele Füße stehen im Zimmer?Wenn du falsch antwortest, musst du 3 Tage das Bild vom Weihnchtsmann bei WhatsApp als Profilbild haben. Antwort ???
Das Bild, von dem die Rede ist, ist dieses hier:
Zudem kursiert eine Warnung:
Hallo Leute ! Entfernt das Nikolaus-Profilbild. Das Bild ist urheberrechtlich geschützt ist anscheinend eine Masche um Geld zu kassieren.
Bekommt man also tatsächlich eine Abmahnung, sollte man diesem Spiel Folge leisten?
Puschel, Herz und Weihnachtsmann
Der „dabbing santa claus“ ist nicht der erste Fall, der in Sachen Urheberrechtsverletzung auffällt.
Zum Beispiel erreichten uns 2014 und 2016 ähnliche Anfragen.
Auch damals wurden Nutzer aufgefordert ein Herz bzw. das Bild eines Puschels zu verwenden und auch, dass man es wieder entfernen solle, da diese Bilder dem Urheberrecht unterliegen.
Und das stimmt. Bei fremden Werken muss man von einem Urheberrecht ausgehen.
Bereits im Fall „Puschelbild“ sagten unsere Rechtsanwälte von “gulden röttger rechtsanwälte”:
„Bei fremden Werken muss immer von einem urheberrechtlichen Schutz ausgegangen werden. Auch das Bild „Puschelmonster“ genießt sicherlich urheberrechtlichen Schutz. Grundsätzlich dürfen fremde Bilder, Videos, oder sonstige geschützte Werke nicht ohne die Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht oder verbreitet werden.
Handelt es sich also wirklich um eine Abzockmasche?
Das können wir an dieser Stelle nicht zu 100% beantworten.
Sofern der Rechteinhaber weiß, welche Rufnummern die Bilder nutzen und wem die Nummern überhaupt gehören, wäre es theoretisch möglich. Dass aber eine gewisse Methode bzw. „Masche“ dahintersteckt, ist anzuzweifeln.
Ergebnis:
Jedes fremde Bild, das nicht aus eigener Feder stammt, unterliegt dem Urheberrecht!
Dass der Rechteinhaber WhatsApp-Nutzer abmahnen könnte, ist theoretisch möglich.
Wer so ein Spielchen veranstalten möchte, sollte seinen eigenen Weihnachtsmann malen, um potentielle Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden oder sich Plattformen wie Pixabay bedienen, die unter einer entsprechenden Lizenz frei nutzbar ist.
Und dass es sich hierbei um eine Masche handelt, ist reine Spekulation.
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)