Wohnungsdurchsuchung nach Drogen führt zur Auffindung von Sprengvorrichtungen (ZDDK24)


Autor: Janine Moorees
Datum: 13. Januar 2017

Durch das Kommissariat 82 (Rauschgifthandel) wurden aufgrund einer belastenden Aussage eines in der Vergangenheit festgenommenen Betäubungsmittelabnehmers gegen einen 16-jährigen Münchner Schüler Ermittlungen geführt. Die Staatsanwaltschaft München I erwirkte daraufhin einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss für die elterliche Wohnung des 16-Jährigen.

Bei Vollzug des Beschlusses wurden im Zimmer des Schülers 118 Gramm Marihuana, 112 mit Pulver gefüllte Kapseln (vermutlich Ecstasy), 31 Cannabis-Samen, eine kleine Menge Haschisch sowie fünf blaue Pillen, welche bisher noch nicht eingeordnet werden konnten, aufgefunden und sichergestellt.

Weiterhin wurden mehrere funktionierende Feinwaagen, ein Vakuumiergerät, 155 Euro Drogengelder sowie eine Vielzahl von Druckverschlusstütchen, welche teilweise schon verkaufsfertig abgepackt waren, sichergestellt.

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Während der Durchsuchung fiel den eingesetzten Beamten bereits auf, dass eine Vielzahl von Messern und anderen verbotenen Gegenständen (Springmesser, Kampfmesser, Butterfly-Messer) in dem Zimmer verteilt waren. Ein Einhandmesser befand sich unter der Schreibtischkante in einer Lederscheide steckend. Diese war wiederum unterhalb der Tischkante mit Klebeband befestigt. Ebenfalls unter der Schreibtischplatte mit Klebeband befestigt befand sich ein ca. 20 cm langer angespitzter Holzpfeil. Der hierfür selbstgebaute Schussapparat wurde später im Kleiderschrank aufgefunden und sichergestellt.

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Nachdem ein im Schrank verdeckt untergebrachter selbstgebauter Sprengkörper mit Abrisszünder aufgefunden wurde, bei dem zwar der Zünder auslöste, jedoch glücklicherweise nicht umsetzte, wurde die Durchsuchung des Zimmers sofort unterbrochen und Spezialkräfte zur Unterstützung herangezogen.

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Diese begutachteten den Sprengkörper und stellten bei der Durchsuchung weitere selbstgebaute Sprengvorrichtungen fest. Daraufhin wurde ein Sprengstoffhund hinzugezogen. Des Weiteren wurde das Bayerische Landeskriminalamt informiert, das ebenfalls Kräfte zur Wohnung des 16-Jährigen schickte. Dort wurden die Sprengkörper durch das Bayerische Landeskriminalamt (TSG) geborgen und mit Spezialgeräten untersucht.

Eine erste Begutachtung durch das Bayerische Landeskriminalamt ergab, dass es sich bei dem Sprengkörper mit Abrisszünder um eine Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) handelt. Eine weitere selbstgebaute Box mit verkabelten Silvesterböllern stufte das Bayerische Landeskriminalamt als manipulierte Pyrotechnik ein.

Nachdem weder der 16-Jährige noch ein Familienangehöriger während der Durchsuchung anwesend war, wurde die Wohnung durch die Berufsfeuerwehr München wieder verschlossen. Der Schlüssel wurde bei der örtlichen Polizeiinspektion 11 hinterlegt. Als der Schüler später mit seiner Mutter dort den Schlüssel abholen wollte, wurde er vorläufig festgenommen. Zum Sachverhalt wollte er sich nicht äußern.

Der Schüler wurde der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt, wo er am Mittwoch, 11.01.2017 dem Haftrichter vorgeführt wurde. Zwischenzeitlich wurde er wieder entlassen.

Da der 16-Jährige noch nicht volljährig ist, wurde dessen Mutter durch den Sachbearbeiter des Kommissariats 82 ausführlich über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

Quelle: Polizei Bayern

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