Seit längerem taucht immer wieder auf Facebook – und diversen Foren ein Schreiben der Stadt Duisburg am Rhein auf. Es geht hier um Herrn A. der eine Personalienänderung beantragt hatte!
In diesem Schreiben (Ausländerbehörde) steht vom Sinn her. dass ein Abänderung der Personalien stattgefunden haben
“….ihnen wird wunschgemäß bestätigt, dass sie bisher melderechtlich als ….T. / 1961 (Uckavka/Türkei) erfasst waren. Nach Vorlage ihren Nationalpasses wurden Ihre Personalien auf …A….1965 (Amouda/Syrien) abgeändert”
Wir haben die zuständige Stelle kontaktiert und folgende Aussagen erhalten:
“bezugnehmend auf Ihre E-Mail teile ich Ihnen mit, dass ich mit dem Betroffenen Kontakt aufgenommen habe. Er wurde über die Möglichkeit eines Strafantrages bezüglich der Facebook-Veröffentlichung informiert. Gleichzeitig hat er sein Einverständnis dazu erklärt, dass sich die Stadt Duisburg Ihnen gegenüber äußern darf.
Das Ihnen vorliegende Schreiben wurde tatsächlich so von der Ausländerbehörde Duisburg ausgestellt. Diese Bescheinigung wurde ausgestellt, da Herr A….zur Vorlage bei u.a. verschiedenen Behörden eine solche offizielle behördliche Bestätigung benötigte. Insofern hatte er um die Ausstellung einer solchen Bescheinigung „gebeten“. Die Änderung der Personendaten selber war schon 2013 aufgrund des vorgelegten Nationalpasses, an dessen Echtheit keine Zweifel bestehen, vorgenommen worden.
Ich hoffe, dass ich damit den Sachverhalt aufklären konnte. Ob Herr A….. rechtliche Schritte unternommen hat bzw. noch unternehmen wird, ist mir nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag…”
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