Nur ein Schüler? Nur für die Freunde sichtbar? Auch dies schützt vor Strafe nicht.
Oft werden soziale Netzwerke dafür genutzt, um seine Aggression Luft zu machen. So geschah es auch bei einem Schüler aus dem Umkreis Bonn. Weil er das Gefühl hatte das ihn seine Lehrerin mobbt, zeichnete er kurzerhand eine Pistole auf seiner privaten Facebook-Seite mit einer Widmung an seine Lehrerin. Dies wurde ihm zum Verhängnis und dies obwohl dieser Statusbeitrag “nur für Freunde” ersichtlich war.
„Die Lehrerin war richtig fies zu mir. Sie hat mich gemobbt, aus der Klasse geworfen und richtig ungerecht behandelt“, erzählt der Ex-Schüler.
Er hätte wohl besser die Pistole stecken lassen sollen, denn einer seiner Mitschüler/Facebook-Freunde zeigte das Bild der Schuldirektion, die wiederum die Lehrerin davon in Kenntnis setzte. Sie erlitt ein „Posttraumatische Belastungsstörung“ und fiel mehrere Monate krankheitsbedingt aus.
Doch damit war es noch lange nicht zu Ende.
Denn Jahre später forderte das Land Nordrhein-Westfalen eine Zahlung von 14.377 Euro Schadenersatz von dem Wutschüler. Das sei das Gehalt, das die Lehrerin im Krankenstand bezogen habe.
Am Ende einigt man sich auf 1.000 Euro, denn die Lehrerin litt laut einem Gutachten schon vorher an psychischen Problemen. Es bestand auch keine direkte Bedrohung, da der Schüler selbst das Bild sofort wieder gelöscht habe und er seine Tat als „Scheiße gebaut“ betitelte.
General-Anzeiger-Bonn schreibt dazu:
Vor allem aus erzieherischen Gründen schlug der Richter allerdings den Abschluss eines Vergleichs vor. Dieser sieht vor, dass der 18-Jährige 1.000 Euro an das Land zahlt.
Dieser gütlichen Einigung stimmten alle Seiten zu. Im Prozess hatte der ehemalige Schüler eingeräumt, dass er „Scheiße gebaut“ habe. Das Waffenbild hatte er damals sofort wieder gelöscht. Ein eingeleitetes Strafverfahren wegen Bedrohung wurde eingestellt.
Aktenzeichen: LG Bonn 4 O 93/15 (Quelle)
Wie man es auch dreht und wendet. Man sollte vorsichtig sein, was man auf Facebook postet und teilt.
Jeder hat schon einmal Ärger empfunden, doch dies in einem Hasspost zu veröffentlichen, kann zu einem fatalen Schnellschuss werden, wie man anhand der Geschichte sieht.
Wie sagt man so schön? Die Gedanken sind frei.
Aber Manches darf ruhig ein Gedanke bleiben und muss nicht vehement mit dem Internet geteilt werden.
Gastautor: Oliver Sch.
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