Youtube & Co.: Was darf ich und was nicht? Teil 1 von 3
Autor: Kathrin Helmreich
Was ist bei youtube-Videos eigentlich erlaubt – Hochladen, Anschauen, Mitschneiden, Einbetten? Wir versuchen es mit ein paar Antworten.
Hierbei handelt es sich um eine Information unseres Kooperationspartners checked4you.
Was darf ich überhaupt hochladen?
Entscheidend ist, wer den Film gemacht bzw. die Rechte daran besitzt. Derjenige hat dann das Urheberrecht an dem Stück und kann das Stück in jeglicher Form verwerten.
Auch das Hochladen auf Youtube ist eine Art der Verwertung.
Wenn du dir nicht völlig sicher bist, dass das auf dich zutrifft, lässt du es besser.
Und in der Praxis heißt das somit in aller Regel:
Keine Fernseh-Mitschnitte, keine irgendwo gesaugten Filme oder Filmteile usw. – im Grunde darfst eigentlich nur das hochladen, was du selbst gedreht hast.
Kann ich die Musik in selbst gemachten Filmen frei wählen?
Auch die verwendete Hintergrundmusik ist urheberrechtlich relevant, denn auch daran muss man die Rechte haben.
Man darf also nicht einfach seine Lieblingssongs hinter die Bilder schneiden und das dann hochladen!
Also muss man eigene Musik nehmen oder eine Erlaubnis dafür haben.
Hier kann Musik mit so genannter „Creative Commons“-Lizenz eine gute Lösung sein – mehr dazu hier!
Wenn ihr Youtube nutzt, klickt mal im Video-Manager links auf Video-Tools.
Auch darin findet ihr Musik, die ihr für eure Clips nutzen dürft.
Ist es ein urheberrechtliches Problem, wenn im Hintergrund meines Films Plakate oder andere geschützte Bilder zu sehen sind?
Solange diese Dinge nur zufällig im Video auftauchen und absolut austauschbar sind, weil sie keinen Mehrwert in irgendeiner Form für das Video haben, sind als als Beiwerk urheberrechtlich nicht relevant.
Mehr zu dem Thema findet man u. a. bei irights.info.
Vorschaubild Quelle: Alexey Boldin / Shutterstock.com
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