Youtube & Co.: Was darf ich und was nicht? Teil 2 von 3

Erfahre bei Mimikama, was beim Hochladen und Ansehen von YouTube-Videos zu beachten ist, insbesondere zu Persönlichkeitsrechten und rechtlichen Aspekten

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Was ist bei youtube-Videos eigentlich erlaubt – Hochladen, Anschauen, Mitschneiden, Einbetten? Es geht weiter mit Teil 2.

Hierbei handelt es sich um eine Information unseres Kooperationspartners checked4you.

Ist es egal, wer wie in meinen eigenen Filmen zu sehen ist?

Für diese Frage ist das Persönlichkeitsrecht wichtig – also, wer wie in dem Film gezeigt wird.

Denn alle, die in so einem Film vorkommen, sollten damit auch einverstanden sein – es darf also z. B. niemand erkennbar im Bild sein, ohne gefragt worden zu sein.

Am besten erklärt ihr der gefilmten Person, wo sie veröffentlicht wird und lasst euch ihr Einverständnis schriftlich geben!

Eine Ausnahme gibt es dann, wenn Menschen auf den Bildern nur „Beiwerk“ sind, es also gar nicht um sie geht, sondern sie zufällig gerade mal auf der Straße an der Kamera vorbei laufen.

Im Detail kann so was kompliziert sein; mehr Infos findest man u.a. bei irights.info.

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Kann schon das Ansehen eines Videos illegal sein?

Das wurde bislang noch nicht gerichtlich geklärt.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs erklärt nur das einfache Ansehen einer Internetseite für unbedenklich, sagt aber nichts über das Streaming.

Manche argumentieren unter anderem damit, dass bereits das bloße Anschauen von Streams auf Websites rechtswidrig sei, wenn es sich bei den Daten um illegale Vorlagen handele.

Die temporäre Zwischenspeicherung auf dem Computer wäre demnach bereits eine rechtswidrige Kopie.

Als Gegenargument kann aber gelten, dass so eine kurzzeitige Kopie im temporären Arbeitsspeicher des Rechners eben keine illegale Kopie ist.

Diese Problematik ist vor Gericht noch nicht entschieden worden.

Welche Videos darf ich im Internet einbinden / „embedden“?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH), also das höchste Gericht der EU, hat im Oktober 2014 entschieden, dass das Embedden von Videos grundsätzlich okay ist.

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) sieht das in einem Urteil vom 9. Juli 2015 so.

Aber es gibt die Einschränkung, dass das Video bei Youtube legal liegen muss. Eine offensichtliche Raubkopie einzubinden und somit zu verbreiten, verbietet auch das Urteil des EuGH.

Und wer nicht möchte, dass sein Video irgendwo anders zu sehen ist, kann auf Youtube das Embedden für jede einzelne Datei verbieten.

Aber Achtung: Die bloße Möglichkeit zum Einbetten sagt nichts darüber aus, ob man das auch darf – bloß weil z.B. bei Youtube mit Hilfe des Buttons „Einbetten“ der Code dafür angeboten wird, heißt das nicht, dass das urheberrechtlich auch erlaubt ist.

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Quelle: checked4you

Vorschaubild Quelle: Alexey Boldin / Shutterstock.com


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