Legal mitschneiden

Wie unser Kooperationspartner Checked4you.de berichtet, bietet YouTube oft kostenlose Musikclips an. Wenn die Songs direkt vom Künstler oder der Plattenfirma hochgeladen wurden, dürfen die sogar als mp3 gerippt werden.
Auf YouTube gibt es eine Vielzahl von Musikvideos mit coolen Songs. Den einen oder anderen möchte man auch gerne noch mal hören, wenn man gerade nicht online ist. So genannte mp3-Streamripper machen das möglich. Es sind Online-Tools, die ausschließlich den Ton eines YouTube-Videos aufnehmen und als mp3 speichern. Und sie sind nach aktuellem Recht sogar legal – allerdings nicht bei jedem Video!
Es kommt darauf an, wer den Film hochgeladen hat. Ein Song von Ed Sheeran zum Beispiel sollte auf dessen eigenem offiziellen YouTube-Kanal laufen. Auch der seines Plattenlabels geht. Nur wenn ihr den Song von dort aufnehmt, seid ihr auf der rechtlich sicheren Seite. Findet ihr den Titel in einem Clip, der vielleicht von „mausi123“ stammt und dort nur als Hintergrundmusik dient, lasst die Finger davon! Denn ihr wisst nie, ob „mausi123“ überhaupt die Erlaubnis hat, das Musikstück zu verwenden.

Streamripper gibt es entweder als Programme zum Herunterladen und Installieren (zu finden über Suchmaschinen mit dem Begriff „streamripper“) oder als Websites, in die ihr lediglich den Link des entsprechenden YouTube-Videos eingebt (zu finden mit den Suchbegriffen „youtube mp3“).

Nicht selbst veröffentlichen

Habt ihr euren Lieblingshit in einer offiziellen Quelle gefunden und erfolgreich als Musikdatei gespeichert, dürft ihr ihn nur privat hören. Den Song für eigene Videos zu verwenden oder irgendwo neu zu veröffentlichen, ist verboten!
Weil bis jetzt kein Gericht endgültig entschieden hat, ob das Rippen von Video-Tonspuren illegal ist, bleibt natürlich ein Restrisiko. Aber die Experten der Verbraucherzentrale NRW können euch beruhigen: Derzeit sehen sie keine Gefahr für euch, wenn ihr einen Streamripper nutzt.
Quelle: Checked4you.de


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