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Was ist bei YouTube-Videos eigentlich erlaubt – Hochladen, Anschauen, Mitschneiden, Einbetten? checked4you versucht es mit ein paar Antworten.

In Sachen Urheberrecht auf Social Media-Plattformen gibt es viele offene Fragen. Unser Kooperationspartner checked4you erklärt dir, was du bei YouTube und Co. beachten solltest:

Das Wichtigste in Kürze

  • „Beiwerk“, „Privatkopie“, „Zitatrecht“ – schon mal gehört?
  • Hier erklären wir, was nach deutschem Urheberrecht in Online-Videos okay ist und wo ihr Probleme bekommen könnt.
  • Und wenn der Text und unsere Videos eure Fragen nicht beantworten, helfen wir euch gerne über die Kommentare unten.

Was darf ich überhaupt hochladen?

Entscheidend ist, wer den Film gemacht bzw. die Rechte daran besitzt. Derjenige hat dann das Urheberrecht an dem Stück und kann das Stück in jeglicher Form verwerten. Auch das Hochladen auf YouTube ist eine Art der Verwertung. Wenn du dir nicht völlig sicher bist, dass das auf dich zutrifft, lässt du es besser.

Und in der Praxis heißt das somit in aller Regel: Keine Fernseh-Mitschnitte, keine irgendwo gesaugten Filme oder Filmteile usw. – im Grunde darfst eigentlich nur das hochladen, was du selbst gedreht hast.

Kann ich die Musik in selbst gemachten Filmen frei wählen?

Auch die verwendete Hintergrundmusik ist urheberrechtlich relevant, denn auch daran muss man die Rechte haben. Man darf also nicht einfach seine Lieblingssongs zu den Bildern packen und das dann hochladen!

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Also muss man eigene Musik nehmen oder eine Erlaubnis dafür haben. Hier kann Musik mit so genannter „Creative Commons“-Lizenz eine gute Lösung sein – mehr dazu hier! Wenn ihr YouTube nutzt, könnt ihr beim Bearbeiten eures Videos im Editor in der Tonspur Musik hinzufügen, die euch YouTube zur Verfügung stellt.

Ist es ein urheberrechtliches Problem, wenn im Hintergrund meines Films Plakate oder andere geschützte Bilder zu sehen sind?

Solange diese Dinge nur zufällig im Video auftauchen und absolut austauschbar sind, weil sie keinen Mehrwert in irgendeiner Form für das Video haben, sind sie als Beiwerk urheberrechtlich nicht relevant. Mehr zu dem Thema findet ihr unter anderem bei irights.info.

Ist es egal, wer wie in meinen eigenen Filmen zu sehen ist?

Für diese Frage ist das Persönlichkeitsrecht wichtig – also, wer wie in dem Film gezeigt wird. Denn alle, die in so einem Film vorkommen, sollten damit auch einverstanden sein – es darf also z.B. niemand erkennbar im Bild sein, ohne gefragt worden zu sein. Am besten erklärt ihr der gefilmten Person, wo sie veröffentlicht wird und lasst euch ihr Einverständnis schriftlich geben!

Eine Ausnahme gibt es dann, wenn Menschen auf den Bildern nur „Beiwerk“ sind, es also gar nicht um sie geht, sondern sie zufällig gerade mal auf der Straße an der Kamera vorbei laufen. Im Detail kann so was kompliziert sein; mehr Infos findet ihr unter anderem bei irights.info.

Welche Videos darf ich im Internet einbinden / „embedden“?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH), also das höchste Gericht der EU, hat im Oktober 2014 entschieden, dass das Embedden von Videos grundsätzlich okay ist. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) sieht das in einem Urteil vom 9. Juli 2015 so. Aber es gibt die Einschränkung, dass das Video bei YouTube oder anderen Plattformen, die ein Einbinden zulassen, legal liegen muss. Eine offensichtliche Raubkopie einzubinden und somit zu verbreiten, verbietet auch das Urteil des EuGH.

Und wer nicht möchte, dass sein Video irgendwo anders zu sehen ist, kann auf YouTube das Embedden für jede einzelne Datei verbieten. Aber Achtung: Die bloße Möglichkeit zum Einbetten sagt nichts darüber aus, ob man das auch darf – bloß weil z.B. bei YouTube mit Hilfe des Buttons „Einbetten“ der Code dafür angeboten wird, heißt das nicht, dass das urheberrechtlich auch erlaubt ist.

Kann schon das Ansehen eines Videos illegal sein?

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ja, aber nicht pauschal. Entschieden wurde über eine Sonderkonstellation: Konkret ging es um eine Medienbox, die rechtswidrige Inhalte aus hinterlegten Internet-Links auf einen Fernseher streamen konnte und extra mit diesem Feature beworben worden war.

Durch das Urteil lässt sich der Schluss ziehen, dass auch das Ansehen eines Streams am Rechner problematisch sein kann, wenn (und jetzt kommt das Aber) der Nutzer weiß, dass der Inhalt ganz klar gegen das Urheberrecht verstößt. Das ist unter anderem natürlich bei aktuellen Kinofilmen oder Gratis-Fußballübertragungen, die eigentlich Geld kosten, der Fall.

Wenn ihr mal aus Versehen auf eine Seite geraten solltet, die solche Streams anbietet, ist das aber nicht dramatisch – solange dabei kein Stream gestartet wird. Das bloße Ansehen solcher Seiten hat der EuGH schon vor einiger Zeit für unbedenklich erklärt.

Darf ich mir Videos von YouTube oder auch nur die Tonspur herunterladen?

Kommt drauf an, wer den Film hochgeladen hat. Denn sich was für sich selbst herunterzuladen oder zu speichern, ist legal, solange die Quelle (also das Video) legal bei YouTube liegt. Dann wäre das nämlich das Gleiche wie der Mitschnitt eines Liedes aus dem Radio und somit für private Zwecke ok. Nur ist das mit dem „legal“ oftmals schwer zu erkennen. In den ganz offensichtlich rechtswidrigen Fällen solltet ihr es also auf jeden Fall lassen (kompletter Kinofilm vor dem Kinostart etc.).

Alles in allem hat man darüber hinaus in der Praxis wohl wenig zu befürchten, da keiner verlangen kann, dass man als Privat-User erst lange Nachforschungen anstellt. Einen Blick solltet ihr aber in die Nutzungsbedingungen von Videoplattformen werfen. YouTube etwa verbietet darin nämlich das Herunterladen und Mitschneiden der Videos, sofern ihr dafür keine schriftliche Genehmigung von YouTube habt. Verstoßt ihr dagegen, kann YouTube euer Konto sperren.

Aber Vorsicht: Die Weitergabe / Veröffentlichung so einer Videodatei wäre wiederum absolut illegal! Wer aber eh nur an der Musik interessiert ist, kann – rein urheberrechtlich betrachtet – mit Hilfe von entsprechender Software nur die Tonspur des Videos als mp3 speichern lassen. Auch das wäre aber wohl ein Verstoß gegen YouTubes eigene Regeln. Oder ihr könnt Mitschnitte bei Online-Radiosendern machen. Auch hier gilt allerdings: Keine Veröffentlichung, nur zum selbst Anhören!

Darf ich selbst gemachte Konzertmitschnitte hochladen?

Nein, bei Konzerten ist häufig noch nicht mal eine „Privatkopie“ zu eigenen Zwecken erlaubt, weil der Veranstalter im Rahmen des Hausrechts solche Aufnahmen verbieten kann – was die meisten auch tun. Insofern verstoßen selbst die vielen Handys, die bei Konzerten zum Aufnahmen hochgehalten werden, in der Regel gegen geltendes Urheberrecht.

Darf ich Ausschnitte aus anderen Videos in ein eigenes schneiden?

Das ist nur in ganz bestimmten Fällen möglich, nämlich wenn du dich in deinem Video mit diesen Szenen befasst. Das erlaubt das Zitatrecht, also § 51 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Dies hat aber sehr enge Grenzen:

  • Als erstes muss der Film, aus dem der Ausschnitt genommen wird, legal veröffentlicht worden sein. Handelt es sich hierbei schon um eine Raubkopie, kommt ein legales Zitat gar nicht erst in Frage.
  • Außerdem muss die eigene Präsentation auch eine eigene Leistung enthalten. Die Aneinanderreihung fremder Zitate reicht dafür nicht aus.
  • Die wohl wichtigste Voraussetzung ist aber der Zitatzweck. Die Präsentation muss eine eigene Aussage haben, welche durch den Filmausschnitt nur belegt oder untermauert wird.

Beispiel: Du willst der Welt mitteilen, wie toll du die Schauspielkünste eines bestimmten Hollywood-Stars in seinem neuesten Streifen findest. Du nimmst dazu einen Teil des Trailers, den die Filmverleihfirma zum Beispiel im Pressebereich ihrer Website zur Verfügung stellt und sagst in deinem Video etwas zu genau der Szene. Das wäre okay, wenn das zitierte Video als solches zu erkennen ist und du deutlich die Quelle angibst und den Urheber nennst. Nicht okay ohne Einverständnis der Filmfirma wäre es, einfach nur Szenen aus Trailern unkommentiert zusammen zu setzen.

Der Filmausschnitt darf nicht nur dazu dienen, eigene Ausführungen zu ersetzen oder zu vervollständigen. Er darf also nicht nur deshalb in die Präsentation aufgenommen werden, weil er so schön ist und man ihn schon immer mal anderen zeigen wollte. Auch darf nur soviel vom fremden Film gezeigt werden, wie zwingend notwendig ist, um die eigene Aussage zu untermauern.

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Quelle: checked4you
Artikelbild: insta_photos / Shutterstock


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2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)