Kann man Zahlen vertrauen, wenn die angegebene Quelle gar nicht existiert?

Wenn eine genannte Quelle nicht existiert, fehlt jede überprüfbare Grundlage – die Angaben sind damit nicht verlässlich. Auch eine spätere Nennung einer realen Behörde ersetzt keinen überprüfbaren Beleg.

Die Behauptung

In einer Grafik zu angeblichen „kriminellen Verurteilungen von Bundestagsabgeordneten“ wird als Quelle „German Statistic Deustat“ angegeben. Diese Behörde existiert nicht.

Inzwischen kursiert zudem eine deutschsprachige Version mit denselben Zahlen, in der als Quelle das „Statistische Bundesamt“ genannt wird.

Aufgestellt von: Unbekannt

Falsch

Einer Quelle, die es nicht gibt, kann man nicht vertrauen. Die ursprünglich genannte Quelle „German Statistic Deustat“ existiert nicht. Ohne reale, überprüfbare Herkunft sind die dargestellten Zahlen nicht belastbar.
Auch die spätere Nennung des „Statistischen Bundesamts“ belegt die Angaben nicht: Eine solche Auswertung zu Vorstrafen von Bundestagsabgeordneten nach Parteien ist auf den Destatis-Seiten nicht vorhanden. Eine real klingende oder reale Behördenbezeichnung ersetzt keine überprüfbare Quelle.

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Eine Grafik nennt „German Statistic Deustat“ als Quelle. Eine solche Institution existiert allerdings nicht. Die offizielle deutsche Statistikbehörde heißt Statistisches Bundesamt (Destatis).
Wenn also eine Quelle frei erfunden oder nicht nachweisbar ist, fehlt jede Möglichkeit zur Überprüfung. Zahlen ohne echte Quelle sind daher nicht vertrauenswürdig.

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Quelle Kann man Zahlen vertrauen, wenn die angegebene Quelle gar nicht existiert?; Screenshot der fraglichen Grafik mit der dubiosen Quellenangabe. (Markierung due Mimikama)
Screenshot der fraglichen Grafik mit der dubiosen Quellenangabe. (Markierung durch Mimikama)

Update 24. Juni 2026: Uns wurde eine weitere Version der Grafik zugeschickt. Darin werden dieselben angeblichen Zahlen zu „Vorstrafen unter Abgeordneten des Bundestages“ gezeigt, diesmal auf Deutsch und mit der Quellenangabe „Statistisches Bundesamt“.

"Vorstrafen unter Abgeordneten des Bundestages - Parteivergleich Deutschland" | Screenshot mit Quellenangabe "Statistisches Bundesamt"
„Vorstrafen unter Abgeordneten des Bundestages – Parteivergleich Deutschland“ | Screenshot mit Quellenangabe „Statistisches Bundesamt“

Diese Angabe ist irreführend und macht die Zahlen nicht „wahrer“. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht zwar Strafverfolgungsstatistiken, diese enthalten jedoch keine Merkmale wie Parteizugehörigkeit, Fraktionszugehörigkeit oder Bundestagsmandat. Eine Auswertung zu Vorstrafen von Bundestagsabgeordneten nach Parteien ist auf den Destatis-Seiten nicht vorhanden.

Damit bleibt der Kern des Faktenchecks unverändert: Die Grafik nennt konkrete Zahlen, liefert aber keine überprüfbare amtliche Grundlage. Die nachträgliche Nennung einer real existierenden Behörde macht aus unbelegten Zahlen keine verlässliche Statistik.

Analyse – Die Fakten dahinter

  • Die angegebene Behörde existiert nicht

„German Statistic Deustat“ ist keine reale Institution. Die zuständige Bundesbehörde heißt Statistisches Bundesamt (Destatis).

Eine seriöse Statistik muss:

  • eine klar benannte Institution haben
  • auffindbar sein
  • im Original überprüfbar sein

Das ist hier nicht gegeben.

  • Ohne überprüfbare Quelle keine Nachvollziehbarkeit

Statistische Aussagen leben von Transparenz, wie z. B.:

  • Wo wurden die Daten erhoben?
  • Nach welchen Kriterien?
  • In welchem Zeitraum?
  • In welcher offiziellen Veröffentlichung sind sie dokumentiert?
  • Geht es um rechtskräftige Urteile?
  • Zählen Geldstrafen?
  • Zählen Jugendstrafen?
  • Wurden ehemalige Abgeordnete einbezogen?

Wenn die genannte Quelle nicht existiert, lassen sich diese Fragen nicht beantworten.
Die Zahlen stehen dann ohne überprüfbare Grundlage im Raum.

  • Es gibt keine zentrale offizielle Statistik, da datenschutzrechtliche Gründe dagegen sprechen.
  • Strafrechtliche Verurteilungen sind besonders sensible personenbezogene Daten (Art. 10 DSGVO).
  • Eine pauschale Veröffentlichung einer Liste (Vorstrafenregister) wäre ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
  • Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Vorstrafen von Abgeordneten öffentlich zu machen.
  • Was darf veröffentlicht werden?
  • Rechtskräftiges Urteil: ✅ Ja
  • Immunitätsaufhebung: ✅ Ja
  • Laufendes Ermittlungsverfahren: ⚠️ Teilweise

Wirkung & Mechanismus

Die Grafik erzeugt Glaubwürdigkeit durch:

  • konkrete Zahlen
  • professionelles Design
  • eine offiziell klingende Quellenangabe

Dieser Effekt wird als Autoritätsillusion bezeichnet. Eine amtlich wirkende Bezeichnung reicht oft aus, damit Inhalte ungeprüft weiterverbreitet werden.

Fazit

Eine Quelle, die nicht existiert, ist keine Quelle. Angaben ohne reale, überprüfbare Herkunft sind daher nicht vertrauenswürdig.

Auch die spätere Nennung des „Statistischen Bundesamts“ ändert daran nichts: Eine solche Auswertung zu Vorstrafen von Bundestagsabgeordneten nach Parteien ist auf den Destatis-Seiten nicht vorhanden. Eine real existierende Behörde als Quellenangabe reicht nicht aus, wenn kein konkreter Bericht, keine Tabelle und kein Datensatz die behaupteten Zahlen belegt.

Gibt es beim Statistischen Bundesamt eine solche Auswertung?

Nein. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht zwar Strafverfolgungsstatistiken. Diese enthalten aber keine Auswertung zu Vorstrafen von Bundestagsabgeordneten nach Parteien oder Fraktionen.

Macht die Quellenangabe „Statistisches Bundesamt“ die Grafik glaubwürdiger?

Nein. Eine seriöse Quellenangabe muss überprüfbar sein. Dafür bräuchte es zum Beispiel einen konkreten Bericht, eine Tabelle, eine Pressemitteilung oder einen Datensatz. Die bloße Nennung einer real existierenden Behörde reicht nicht aus.

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