Zahlungsverbot soll vor Abzocke schützen

Neue Regelung ab 28. Mai besagt, dass die Preise bei der Bezahlung bei „Haustür-Geschäften“ nun 50 Euro nicht übersteigen dürfen.

Autor: Claudia Spiess

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Künftig dürfen Vertreter an der Haustür Beträge über 50 Euro nicht mehr sofort im Verkaufsgespräch verlangen. Mit dieser neuen Regelung will der Gesetzgeber Verbraucherinnen und Verbraucher bei Haustürgeschäften vor aggressiven und irreführenden Verkaufspraktiken schützen.

Viele Beschwerden bei der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Bayern erhielt bislang regelmäßig Beschwerden über Vertreterbesuche an der Haustür. Betroffene berichteten, dass sie zu Hause von Händlern, etwa Dachdeckern oder Staubsaugerverkäufern, überrascht wurden. Oft überrumpelten die geschulten Verkäufer ihre arglosen Gesprächspartner mit ihren Angeboten. Schnell war ein Vertrag geschlossen und eine Zahlung getätigt.

Höhere Beträge müssen nicht mehr sofort bezahlt werden

Hatten Verbraucher ihre Verträge später widerrufen, bekamen sie ihr Geld oft nicht zurück. Dem wird jetzt ein Riegel vorgeschoben. Die neue Regelung gilt bereits ab dem 28. Mai 2022.

„Wir begrüßen diese Neuerung. Sie kann dafür sorgen, dass Verbraucher nicht mehr überrumpelt werden und ihr Geld verlieren. In Zukunft können Verbraucher sicher sein, dass sie gerade bei höheren Beträgen nicht sofort bezahlen müssen.“

Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern

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Quelle: Verbraucherzentrale Bayern

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