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Die eigenen Eltern versuchten den Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung durch „fliegenden Fahrerwechsel“ zu vertuschen
Samstag, der 27.08.2016 auf der Autobahn A 8 München Richtung Augsburg:
Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Rosenheim wollen ein Fahrzeug zu einer Routinekontrolle aus dem fließenden Verkehr auf den Parkplatz Adelzhauser Berg Nord ziehen.
Der Dienstwagen der Zöllner setzt sich vor den französischen Pkw und fordert den Fahrer per Leuchtschrift zum Folgen auf.
Zur Verwunderung der Beamten bremst dieser abrupt ab und bleibt auf dem Seitenstreifen ca. 300 m vor der Einfahrt zum Rastplatz stehen.
Die Kontrollbeamten winken dem Pkw mehrfach zu, bitte von der Autobahn auf den Parkplatz zu folgen.
Erst nach einigen Minuten folgt der Pkw den Beamten auf den Parkplatz. Dort angekommen müssen sich die Beamten noch mehr wundern.
Die sehr junge, männliche Person, welche noch während des Überholvorgangs auf dem Fahrersitz des Pkws gesessen hatte, sitzt nun auf dem Beifahrersitz.
Stattdessen hat ein älterer Mann den Platz hinter dem Lenkrad eingenommen.
Der Grund für den Fahrertausch, welcher während des gefährlichen Haltemanövers auf dem Seitenstreifen passiert sein muss, wird bei der anschließenden Befragung der Insassen deutlich.
Das französische Ehepaar gibt zu, sich von ihrem 13-jährigen Sohn, ohne Führerschein, über die deutsche Autobahn chauffiert haben zu lassen.
Die Zöllner übergaben daraufhin den Fall an die zuständige Landespolizei, welche gegen die Eltern ein Strafverfahren wegen der Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis einleitete.
Ebenfalls unangemeldete Waren an Bord
Nun konnten die Beamten vom Hauptzollamt Rosenheim endlich die ursprünglich geplante Fahrzeugkontrolle durchführen. Auch hier wurden sie fündig.
Ein Goldarmreif im Wert von 1.500,- EUR war bei der Einfuhr aus der Türkei in die EU offensichtlich nicht angemeldet worden.
Dafür erhielt die Mutter des Minderjährigen eine weitere Strafanzeige – diesmal wegen Steuerhinterziehung.
Da die fälligen Abgaben in Höhe von 330,- EUR nicht beglichen werden konnten, wurde der Armreif als Sicherheitsleistung von den Zöllnern einbehalten.
Bei einer weiteren Pkw-Kontrolle am gleichen Tag konnte die Kontrolleinheit Verkehrswege bei deutschen Türkeiurlaubern ebenfalls einen unverzollten Goldarmreif feststellen.
In diesem Fall durften die Beschuldigten allerdings den Schmuck gegen Nachzahlung der Einfuhrabgaben in Höhe von 215,- EUR behalten.
Quelle: Hauptzollamt Rosenheim
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