Impfen? Nein! Urlaub? Ja! Kontrolle? Geht schon!
Ging aber nicht!
Aufgrund eines anonymen Hinweises bei der Bundespolizei wurde ein 55-jähriger Münchner Anfang des Jahres bei seiner Rückkehr aus Istanbul in Deutschland besonders sorgfältig kontrolliert. Schnell war den Behörden klar, dass der in digitaler Form vorgezeigte Impfnachweis einen Haken hat.
Auf die Fragen, wo und wann er denn die Impfungen erhalten hätte, wusste der Mann so schnell keine genaue Antwort. Immer weiter verstrickte er sich und sein Umfeld in ein grobmaschiges Netz aus schwammigen Aussagen, fehlenden Erinnerungen und natürlich einem nicht mehr auffindbaren Originaldokument – dem Impfpass.
Den Behörden teilte der Mann mit, dass er seine Sekretärin mit der Terminvereinbarung beauftragt hatte, welche seinen Aussagen zufolge irgendwo in München stattgefunden hatte. Diese konnte sich jedoch nicht daran erinnern. Sein Anwalt jedoch schon. Angeblich habe er sich in Frankreich während eines mehrwöchigen Urlaubs die erste und später bei einem Segelausflug dort die zweite Impfung gegönnt.
Wenig überzeugend
Die nicht übereinstimmenden Aussagen des Angeklagten und der Gedächtnisverlust rund um die angeblich stattgefundenen Impfungen überzeugten weder die Bundespolizei noch den Richter und letzten Endes nicht einmal mehr den Angeklagten selbst. Dieser gab, trotz der Einwände seines Verteidigers, mit den Worten „Herr Richter, ich bin nicht geimpft“, ein Geständnis ab.
Strafmaß
Gegen Anraten seines Anwaltes akzeptierte der Mann das verhängte Strafmaß von insgesamt 18.000 Euro wegen Dokumentenfälschung ohne lange Widerrede.
Die bisher verhängten Strafen bei gefälschten Impfnachweisen beliefen sich auf Beträge zwischen 900 und 2.400 Euro. Laut Gesetz können Urkundenfälscher entweder mit Geldstrafen oder bis zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Quelle: t-online, Presseportal
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