670 € für jeden Flüchtling. Jene Zahl geistert durch die Überschriften vieler großer Seiten, und viele „Nur-Überschriften-Leser“ regen sich bereits darüber auf, dass ein Flüchtling ja nun mehr Geld bekommt als ein ALG II Empfänger. Doch was ist da dran?

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Quelle: BILD-Online

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Quelle: F.A.Z.

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Quelle: Nachrichten.at

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Quelle: Spiegel-Online

Das Vergleichs-Dilemma

Wir haben also auf der einen Seite 670 € pro Flüchtling. Auf der anderen Seite schaut der Arbeitslosengeld II (kurz: Alg II; ugs. meistens „Hartz IV“ genannt) Empfänger auf sein Konto und sieht 280 € – 350 €. Das kann ja wohl nicht fair sein… und schon regt man sich auf.

So ein Flüchtling zahlt ja schließlich nichts für die Unterkunft, bekommt Kleidung und Essen nachgeworfen und hat dann noch so viel Geld auf der Hand?

So denken viele gleich und lassen ihren Dampf dann im Internet ab.

Wer bekommt das Geld eigentlich?

Hier liegt der eigentliche Knackpunkt in der Berichterstattung: das Geld, die 670 €, gehen nicht an Flüchtlinge im direkten Sinne. Der Aufschrei, dass ein Flüchtling ja dementsprechend ca. 300 € mehr habe, als ein deutscher ALG II Empfänger, ist nicht richtig.

Das Geld für die Flüchtlinge

Wie die Meisten hoffentlich bereits an den obigen Überschriften erkennen konnten (manche aber eben nicht), erhält ein Flüchtling nicht 670 € bar auf die Hand. Es gibt also immer noch kein „Taschengeld für Flüchtlinge“, weder 2800 € Begrüßungsgeld, wie manche Seiten behaupten, noch 2000 € Taschengeld oder eben jene 670 €.

Jene 670 € gehen nicht etwa direkt an die Flüchtlinge, sondern vom Bund an die Länder. Jedes Bundesland hat also 670 € pro Flüchtling monatlich zur Verfügung, die das Geld dann an die Kommunen weiter leiten. Und die geben das Geld mitnichten einfach so an die Flüchtlinge weiter.

Sachleistungen statt Geld

Oft kritisiert, und das zurecht, werden die Wirtschaftsflüchtlinge, die also in der Geldsumme einen Anreiz sehen, nach Deutschland zu kommen. Dem wird nun durch das kürzlich neu beschlossene Asylgesetz ein Riegel vorgeschoben. In den Erstaufnahmeeinrichtungen wird es künftig nahezu keine Bargeldauszahlungen mehr geben, stattdessen nur noch Sachleistungen. Sollte doch Geld ausgezahlt werden, dann nur höchstens einen Monat im Voraus, und dabei handelt es sich dann nur um eine geringe Geldsumme, welche nicht für Sachleistungen verwendet wurde. Dafür dürfen Fachkräfte aber auch schon nach drei Monaten als Leiharbeiter eingesetzt werden, selbst wenn deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Halten wir fest:

Flüchtlinge bekommen immer noch nicht mehr Geld als Hartz-IV Empfänger. Die 670 € fließen den Kommunen zu, die das Geld zum großen Teil oder komplett für Sachleistungen verwenden müssen, um den Anreiz für Wirtschaftsflüchtlinge zu mindern.

Deshalb ist es sehr wichtig, nicht nur Überschriften zu lesen. Jeder der oben abgebildeten Artikel klärt mal mehr, mal weniger ausführlich über diesen Sachverhalt auf. Man muss die Artikel aber auch lesen, um zu verstehen. Dann erspart man sich viel Empörung.

Autor: Ralf, mimikama.org


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