Seit dem vergangenen Wochenende macht ein Zeitungsausschnitt die Runde, der für viel Verwunderung und diverse Anfragen bei uns sorgt.

Der Inhalt: Eine Inserat in dem man erkennt, dass das “Bundesamt für Migration und Flüchtlinge” diverse Statisten für Bild- und Videoaufnahmen sucht. Es geht um diesen, mit einem Handy aufgenommenen Screenshot:

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Aus welcher Tageszeitung dieses stammen sollte ist nicht klar, aber wir haben den Ursprung dazu gefunden.

Dieser befindet sich auf einem Twitter-Kanals, der sich “Daily Fake News” nennt. Diese wiederum stellt nach eigener Aussage eine Satireseite dar.

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Das eigentliche “Inserat” wurde auf Twitter am 3.3.2017 veröffentlicht und ist hier zu finden:

Ob der Inhalt nun Satire ist – oder nicht, überlassen wir jeden Leser selbst.

Was sagt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst dazu?

Wir haben nachgefragt. Hier die Antwort:

Das Bundesamt distanziert sich von einer in den sozialen Medien kursierenden Stellenanzeige, in der Statisten für einen Videodreh gesucht werden. Diese Anzeige ist eine Fälschung. Stellenangebote des BAMF finden Sie auf unserer Website unter folgendem Link.

Ferner (Leserhinweis) zum Fake „BAMF sucht Statisten für Bild- und Videoaufnahmen“:

In der gefälschten Stellenanzeige ist der Hinweis enthalten, das BAMF würde Statisten nach „Mindestlohn“ bezahlen.

Das BAMF ist eine Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesbehörden sind tarifgebunden an den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD), der mit der tarifschließenden Gewerkschaft Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch den Bundesvorstand der ver.di mit Sitz in Berlin, abgeschlossen wurde. Für diesen Tarifbereich gibt es diverse Tarifverträge, darunter auch die Entgeltordnung (TVöD-EGO), über die Angestellte des BAMF in einer von 15 Entgeltgruppen (E1 bis E15) nach ihren Tätigkeiten eingruppiert werden.

Für Beamte gelten Besoldungsgruppen, aber um die geht es ja hier nicht. Diese Entgeltgruppen finden sich in der Entgelttabelle des TVöD wieder. Dort ist die Bezahlung mit konkreten Euro-Beträgen hinterlegt. Das BAMF würde also in einer authentischen Stellenanzeige niemals „Mindestlohn“ angeben, weil die Entgelttabelle des TVöD gilt.

Der Ersteller der Fake-Stellenanzeige hat offensichtlich in Unkenntnis des komplexen Entgeltgefüges und Entgeltsystems des öffentlichen Dienstes der Bundesrepublik Deutschland als Bezahlung fälschlicherweise „Mindestlohn“ angegeben.

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