Das hessisches Landeskriminalamt warnt vor Anrufen, bei denen die Polizeinotrufnummer 110 oder +49 110 im Display des Angerufenen erscheint!

Neue Masche von Betrügern!

Aktuell wollen Betrüger mit einer neuen Masche an das Geld der Bürgerinnen und Bürger.

Hessisches Landeskriminalamt warnt vor Anrufen, bei denen die Polizeinotrufnummer 110 oder +49 110 im Display des Angerufenen erscheint
Quelle: Hessisches Landeskriminalamt
Titel: LKA-HE: Hessisches Landeskriminalamt warnt vor Anrufen, bei denen die Polizeinotrufnummer 110 oder +49 110 im Display des Angerufenen erscheint

Über sogenanntes Call ID Spoofing wird dem Angerufenen vorgegaukelt, er bekäme einen Anruf von der Polizeinotrufnummer „110“ bzw. Der „+49 110“. Der Anrufer gibt sich als Polizeibeamter aus und verlangt, einen Geldbetrag über Western Union anzuweisen.

Würde man dies nicht tun, würde man verhaftet werden.

Die angezeigte Nummer am Display ist FALSCH

„Call ID Spoofing bedeutet übertragen, dass im Display des Angerufenen nicht die richtige Telefonnummer des Anrufers erscheint, sondern eine frei gewählte andere Telefonnummer. So kann ein Betrüger am Telefon seine vorgegebene, falsche, Identität untermauern“, so Kriminaloberkommissar Christoph Schulte, Fachberater für Cybercrimeprävention im Hessischen Landeskriminalamt in Wiesbaden.

Besonders perfide ist natürlich die Nutzung der Polizeinotrufnummer „110“ da diese jedem Bürger bekannt ist.

Die hessische Polizei gibt hierzu folgende Hinweise:

  • Die Polizei ruft niemals mit der Absenderrufnummer 110 oder +49 110 an. Es handelt sich dabei um den Notruf der Polizei. Von dieser Telefonnummer werden keine Anrufe getätigt. Sie dient ausschließlich der Entgegennahme von Notrufen
  • Die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Gerichte fordern niemals Zahlungen per „Western Union“ oder anderen Bezahldiensten. Zahlungen an die Justiz oder an die Polizei erfolgen ausnahmslos auf reguläre deutsche Bankkonten.
  • Die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Gerichte würden Sie niemals telefonisch zu einer Zahlung auffordern. Sie erhalten immer eine schriftliche Zahlungsaufforderung – mit klar erkennbarem Absender – auf dem Postweg.
  • Seien Sie immer skeptisch, wenn sich Personen am Telefon als Amtsträger ausgeben und eine Zahlung von Ihnen fordern. Alle Behörden werden Ihnen auf Nachfrage immer eine Rückrufnummer bzw. eine Erreichbarkeit nennen.
  • Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle nach, ob der Anruf tatsächlich von der Polizei kam. –
  • Warnen Sie auch Freunde, Bekannte und Ihre Eltern bzw. Großeltern vor dieser neuen Betrugsmasche.

Quelle: LKA-HE

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