💬Warum sind viele Online-Gewinnspiele nicht echt? Antworten finden Sie im Leitfaden Fake-Gewinnspiele.
Immer wieder versuchen Datensammler, mit einem Link auf eine externe Seite zu locken und Daten zu sammeln. Wie auch bei dieser SMS.
Die Nachricht sieht wie folgt aus:
Screenshot by mimikama.org
Glückwunsch …
Fordere heute das Supermarkt Gutschein oder wir geben es jemand anderem.
Bestätigen Sie hier:
Hier fällt bereits die schlechte Rechtschreibung auf und auch der Link wirkt dubios.
Folgt man dem Link, gelangt man zu folgender Seite:
Screenshot by mimikama.org
Hier soll man seine Emailadresse eingeben, einen Haken setzen und dies übermitteln.
Scrollt man etwas weiter nach unten, findet man diese Informationen vor:
Screenshot by mimikama.org
Was ist das?
„Das ist nicht nur irgendein neues Spiel. Es wurde von Spielexperten entworfen und trainiert Ihren Geist, während es gleichzeitig Spaß macht. Stimulieren Sie Ihr Gehirn auf eine Art und Weise, die Sie nie für möglich gehalten hätten!“
Wie viel kostet das?
„Es ist ganz einfach, Ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Die Mitgliedschaft hat eine Probezeit von 3 Tagen. Wird die Mitgliedschaft während der Probezeit nicht gekündigt, werden Ihnen alle 30 Tage neunundachtzig Euro in Rechnung gestellt, bis Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen.“
Wie gewinnt man?
„Alle Teilnehmer nehmen automatisch an der Verlosung eines Lidl €500 Gutschein teil. Wir verlosen einen neuen Gewinner pro 15.000 Teilnehmern. Der Gewinner wird von uns direkt kontaktiert, damit wir mit ihm die Zustellung des Preises absprechen können. Sollte das Produkt nicht vorrätig sein, erhält der Gewinner ein ähnliches Produkt.“
Noch Fragen?
„Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 16:00 Uhr MEZ entweder unter der E-Mail-Adresse [email protected] (englischer Support) oder der Telefonnummer +44 2037349268 gerne zur Verfügung.“
Auch wenn die Seite mit dem Corporate Design von Lidl glänzt, handelt es sich um ein FAKE-GEWINNSPIEL bzw. eine ABOFALLE. Betrüger verstehen es, ihren Auftritt so professionell wie möglich zu gestalten.
Unter dem Punkt “Wie viel kostet das” wird jedoch darauf hingewiesen, dass man eine Mitgliedschaft eingeht, die monatliche Kosten von 89 Euro verursacht.
Wie die Watchlist Internet weiß, stellt dies keinen gültigen Vertragsabschluss dar:
Allein das Betätigen der Schaltfläche „Herunterladen“ bzw. „Abschicken” führt zu keinem entgeltlichen Vertragsabschluss zwischen Unternehmen und Konsument/innen. Damit das der Fall ist, muss der Bestellbutton mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichartigen, eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein. Andernfalls sind Käufer/innen nicht an den Vertrag gebunden und müssen keine Zahlungen leisten.
Sie sind in die Abofalle getappt?
Sollten Sie Ihre Rufnummer bekannt gegeben haben, um etwas zu installieren, informiert Sie das Unternehmen über den „Abschluss“ des kostenpflichtigen Vertrags per SMS. Sie können diesen in Ihrem persönlichen Kund/innenbereich auf der Website Ihres Mobilfunkanbieters „kündigen“ oder auf die SMS mit Stop oder Stopp antworten. Das muss das Unternehmen akzeptieren: Das Unternehmen darf keine Abbuchungen vornehmen.
Unabhängig davon empfiehlt es sich, den Mobilfunkanbieter über den ungewollten Abovertrag zu informieren, ein Ende der Abbuchungen und die Rückerstattung der bereits abgebuchten Geldbeträge zu fordern.
Die Watchlist Internet empfiehlt:
Um ungewollte Abos zu verhindern, lassen Sie WEB- bzw. WAP-Billing sowie Mehrwert-Dienste bei Ihrem Mobilfunkanbieter sperren.
Sofern es möglich ist, surfen Sie mit Ihrem Smartphone über eine gesicherte WLAN-Verbindung im Internet. Dadurch ist es Drittanbietern technisch nicht möglich, vermeintliche Aboverträge über Ihren Mobilfunkanbieter in Rechnung zu stellen.
Nehmen Sie in Ihrem mobilen Betriebssystem die Einstellung vor, dass Programme ausschließlich von den offiziellen Unternehmens-Websites (Google Play, Apple iTunes, Windows Phone Store) heruntergeladen und am Smartphone installiert werden dürfen. Denn diese Einstellung minimiert das Risiko, bösartige Schadprogramme auf dem mobilen Endgerät zu installieren.
Hinweis und Information zum Thema Drittanbietersperre:
Diese Sperre ist gesetzlich geregelt und wird durch die Anbieter auf Anfrage kostenfrei eingerichtet.
Der Teilnehmer kann von dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste und von dem Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz verlangen, dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird. Telekommunikationsgesetz (TKG) §45d(3) (Quelle: dejure.org)
Mehrstufige Drittanbietersperre
Die verschiedenen Mobilfunkanbieter ermöglichen es in der Regel, die Sperre in unterschiedlichen Abstufungen einzurichten. In der höchsten Stufe können dann auch je nach Anbieter selbst Mehrwertdienste des Unternehmens nicht mehr in Anspruch genommen werden. Aber mal Hand aufs Herz, wer hat einen Mehrwertdienst seines Mobilfunkdienstleisters schon selbst genutzt?! Postkarten via MMS versenden?! Newsticker oder Wettervorhersagen etc.?! Das machen wir doch alles mittlerweile über dafür vorgesehene Apps und die mobile Internetverbindung.
Bezahlung im Internet mit dem Telefon
In das sogenannte “Carrier Payment” fällt ebenso die Möglichkeit, im Internet über das Mobiltelefon bezahlen zu können. Hierzu wird dann in der Regel ein PIN-Code per SMS versendet, welcher auf der Webseite eingegeben werden muss, um die Bezahlung zu autorisieren. Diese Möglichkeit wurde in der Vergangenheit oft benutzt, wenn es um die kopierten Profile in Facebook ging. Hier werden dann Kopien der ursprünglichen Profile angelegt, die daraufhin Freundschaftsanfragen versenden und nach der Handynummer fragen. Ist diese herausgegeben, erhält man dann die oben erwähnte SMS, aus der man dann eine PIN an den neuen alten Freund senden soll. Dieser Betrugsmasche schiebt Ihr damit ebenso einen Riegel vor.
Wie kann ich die Sperre einrichten?
Die Einrichtung der Sperre erfolgt bei den Mobilfunkanbietern meist unkompliziert über den Kundenservice:
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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