📖Wie erkennt man Facebook-Betrug im Alltag? Antworten finden Sie im Leitfaden Facebook-Betrug.
Uns erreichten Anfragen zu einem Video auf Facebook – zu einem uns bereits bekannten Video.
Zu sehen ist eine Person bei der Arbeit und ein großer Haufen gerupfter Hühner. Mit einem Gerät spritzt der Arbeitende Flüssigkeit in das rohe Fleisch:
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Die einzelnen Stücke sehen danach deutlich praller und schwerer aus – und sind es wahrscheinlich auch. Aber um was handelt es sich bei diesem „Mehrwert“?
Viele Nutzer fragen sich, was es mit der Flüssigkeit auf sich hat.
Der Faktencheck
Hinweis: Wirklich toxisch im klassischen Sinn sind die Substanzen nicht, mit denen die Fleischteile behandelt werden. Der Einsatz von Antibiotika hätte bei bereits geschlachteten Tieren keinen Effekt.
Bei der Flüssigkeit handelt es sich um eine Wasser–Kochsalzlösung, die Gewicht und Aussehen „tunen“ soll. Ebenfalls verwendet werden Mononatriumglutamat, Phosphat und Pektin. Letztere dienen dazu, das künstliche Konglomerat aus Fleisch und Wasser stabil und homogen zu halten und den „verwässerten“ Geschmack zu kaschieren.
Die Methode ist keine neue Erfindung: Schon seit Anfang der 1970er Jahre wird das sogenannte „Plumping“ angewandt, um aus mickrigen Hähnchen optisch pralle, saftig anmutende Braten zu machen und das Gewicht (und damit den Verkaufspreis) in die Höhe zu treiben. Deklariert wird die zugesetzte Substanz gern als „Flüssigwürze“ oder auch „Marinade“ – Begriffe, die auf den ersten Blick kein Misstrauen erregen und keinen Hinweis auf die tatsächlichen Praktiken geben.
Laut Dr. Detlef Horn, Leiter des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes in Krefeld, ist das in der Fleischherstellung gängige Praxis: „Es hat sich herausgestellt, dass der Hinweis ‚Flüssigwürzung‘ ein Signal für Wasserzusatz ist. Der Wasserzusatz führt zu einer ganz klaren Gewichtszunahme des Produkts. Das heißt, wenn ich zu 100 Kilogramm Geflügelfleisch zehn Kilogramm Wasser hinzugebe, dann habe ich 110 Kilogramm Produkt, das nachher in den Handel geht.“
Auch der NDR titelt: „Schummel mit Wasser im Fleisch“ und lässt Experten zu Wort kommen, die diese Art der Wertschöpfung alles andere als fair finden:
„Das ist Verbrauchertäuschung“, so Prof. Guido Ritter, Ernährungswissenschaftler an der Fachhochschule Münster. „Der Wert des Fleisches macht sich am Eiweiß fest und nicht am Wassergehalt. Und wenn ich den Wassergehalt erhöhe, dann verkaufe ich im Prinzip schnittfestes Wasser.“ Möglich ist der Zusatz von Flüssigkeit bei Fleisch mit sogenannten Injektionsapparaten.
In der Realität aber werden nicht nur ganze Hähnchen damit auf „fleischig“ getrimmt. Auch „Hähnchenbrustfilets“, Geflügelgrillsteaks und Kochschinken wird damit mehr Gewicht verliehen – und dadurch ein satter Aufschlag beim Kilopreis erzielt. Spätestens bei der Zubereitung schrumpfen die „stattlichen“ Stücke aber unverhältnismäßig und enthüllen ihren tatsächlichen Wert.
Ware, die künstliche Flüssigkeit enthält, muss als „Fleischerzeugnis“ deklariert, die genaue Menge auf der Packung angegeben sein. Die zulässige Obergrenze wird dabei jedoch oft überschritten. Der Wasseranteil auf der Packung wird fast überall zu niedrig angegeben oder gleich ganz totgeschwiegen. (Quelle: ndr.de)
Im Schnitt bis zu 30% Gewinn bringt die Schummelei – mit erheblichen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen.
Also: Eine seit langem bekannte Methode, mit minimaler Substanz maximalen Gewinn zu erzielen. Unerlaubte Zusatzstoffe kommen nicht zum Einsatz. Krank machen kann der Verzehr dieser Produkte aber schon, denn: Die Dosis macht das Gift.
„Rund 1,65 Millionen Menschen starben den Forschern zufolge schätzungsweise allein im Jahr 2010 an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung, die durch zu hohen Natriumkonsum ausgelöst wurde.
Außerdem alarmierend: Ein Großteil der Weltbevölkerung – nämlich 99,2 Prozent – überschreitet die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Ration von 2 Gramm Natrium pro Tag. Demnach lag die Natriumaufnahme weltweit bei durchschnittlich 3,95 Gramm pro Tag – das ist fast doppelt so viel wie die von der WHO empfohlene Tagesdosis.“ (Quelle: fr-online)
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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