Kein Fake: Jobcenter nutzt Arbeitslosen-Etat für die Verwaltung

Achtung: Mimikama warnt vor Missbrauch von Jobcenter-Mitteln! 265 Millionen Euro flossen in die Verwaltung statt in Eingliederungsmaßnahmen für Arbeitslose

Die Finanzverschiebungen der deutschen Jobcenter stehen schon seit Jahren in der Kritik, doch erfüllen sie auch einen Sinn.

Für Anfragen sorgte ein Artikel der Nachrichtenseite „Newsner„, in dem berichtet wird, dass die Jobcenter 265 Millionen Euro, welches aus dem Budget für Langzeitarbeitslose stammt, für die eigene Verwaltung verwendete.

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Die Verwaltungskosten in der Kritik

Bereits 2005 prangerte der „Spiegel“ an, dass die Bundesagentur für Arbeit bislang kaum Geld für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen einsetzte und die Fördergelder für die Personal-Service Agenturen gekappt wurden, die Verwaltungsausgaben jedoch um ganze 300 Prozent gestiegen sind. Für Eingliederungsmaßnahmen wurden zudem in den ersten beiden Monaten des Jahres sehr viel weniger ausgegeben als geplant.

Der Trend setzte sich in den Folgejahren fort: Auch 2014 beispielsweise stiegen nicht nur die Verwaltungskosten immens, auch wurde kritisiert, dass jener Bedarf auch mit Geldern bezahlt wurde, welches eigentlich dafür bestimmt war, um Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

So veranschlagte die Arbeitsagentur für 2013 fast vier Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“, davon flossen aber eine knappe halbe Milliarde – 445 Millionen Euro – nicht in die Maßnahmen, sondern in die Verwaltungskosten, wie eine kleine Anfrage der Grünen ergab.

2018 wuchsen die Summen noch mehr: Peter Clever von der Hauptgeschäftsführung des Arbeitgeberverbands BDA und Annelie Buntenbach vom DGB-Bundesvorstand erwarteten, dass die Umschichtungssumme auf eine Milliarde anwachsen werde.

Insgesamt flossen in den letzten sechs Jahren dadurch 2.6 Milliarden Euro in die Verwaltung – Geld, welches eigentlich dazu gedacht war, Arbeitslosen zu helfen.

Das Vorgehen der Jobcenter ist legal und hat einen Sinn

Laut dem Gesetz sind die Etats für Eingliederungsmaßnahmen und für Verwaltungskosten gegenseitig deckungsfähig, und das auch seinen Sinn:
Dadurch kann die Arbeitsagentur selbst wählen, ob sie mehr Geld in entsprechende Maßnahmen für Langzeitarbeitslose steckt oder auf eine intensivere Betreuung setzt.

So zeigt der Trend der letzten Jahre, dass je nach Örtlichkeit mehr Wert auf die Betreuung gelegt wird, dementsprechend mehr Personal benötigt wird und dadurch auch die Verwaltungskosten steigen. Dies kommt dann auch den Arbeitslosen zugute, die schneller an Termine kommen und nicht noch länger in der Schlange warten müssen.

Zudem birgt eine intensivere Betreuung auch größere Chancen für den Arbeitsmarkt: Anstatt von dem jeweiligen Mitarbeiter schnell abgefertigt zu werden, kann sich individueller um die Fälle gekümmert werden: Maßnahmen können dann besser geplant werden (anstatt einen Arbeitslosen in eine sinnlose Maßnahme zu stecken), Berufsaussichten, persönliche Kenntnisse und Chancen besser miteinander kombiniert werden.

Fazit

Ja, die Jobcenter schichten tatsächlich Geld aus dem Arbeitslosen-Etat in die Verwaltung um. Allerdings ist das legal und mit Begründung: Durch intensivere Betreuung der Arbeitslosen, wozu mehr Personal benötigt wird, werden die Chancen auf einen Arbeitsplatz für Arbeitslose größer als durch noch mehr Maßnahmen.

Artikelbild: Shutterstock / Von nitpicker

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