Fallen Schutzmasken unter das Vermummungsverbot?

Um nicht andere Menschen zu gefährden, greifen immer mehr Menschen zu Schutzmasken. Doch dadurch ist logischerweise ein Teil des Gesichts verhüllt.

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Um nicht andere Menschen zu gefährden, greifen immer mehr Menschen zu Schutzmasken. Doch dadurch ist logischerweise ein Teil des Gesichts verhüllt.

Ist eine solche Schutzmaske denn erlaubt? Sowohl in Deutschland, aber auch in Österreich gibt es Regelungen zur Verhüllung des Gesichts.

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Speziell in Österreich gibt es seit dem 1. Oktober 2017 ein Verbot der Gesichtsverhüllung. Gleichzeitig wurde ausgerechnet in Österreich nun verordnet, dass man eine Schutzmaske beim Einkauf tragen soll.

Viele Menschen sind verunsichert: Was gilt denn nun? In Deutschland kann man recht pauschal sagen, das Vermummungsverbot gilt nur bei Demonstrationen/Versammlungen (Karneval ausgeschlossen), aber auch bei Autofahrern. Schutzmasken im Sinne des Infektionsschutzes fallen nicht darunter.

In Österreich ist die Gesetzeslage zwar strenger, aber man hat tatsächlich für Schutzmasken seit Gültigkeit des Gesetzes eine Regelung!

Schutzmasken: Medizinische Gründe ausgenommen!

Ganz klar: In Österreich ist es verboten, (und auch strafbar), Gesichtszüge zu verbergen oder zu verhüllen. Das gilt an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden. Das gilt in jeder Weise, wie die Gesichtszüge nicht mehr erkennbar sind.

Ausnahmen bilden jedoch Gesundheitliche Gründe wie Infektionsgefahr, Luftverschmutzung oder witterungsbedingte Umstände. Das bedeutet, Mund- und Nasen-Schutzmasken, Atemschutzmasken, aber auch Gesichtsverhüllung zum Schutz vor Frost sind erlaubt.

Genaueres dazu findet sich auf der Webseite der österreichischen Regierung (hier).

Hinweis!

Wir weisen an dieser Stelle auch auf unsere Kategorie: CORONAVIRUS 2019 SARS-CoV-2 (hier) hin, in der wir alle relevanten Faktenchecks zum Thema Coronavirus auflisten.


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