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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hilft bei der Produktion von Gesichtsmasken für Kliniken und Krankenhäuser.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik produziert Masken für Kliniken
Mit dem 3D-Drucker und Lasercutter stellt das BSI Einzelteile für Gesichtsmasken her.
Die Designdateien wurden dem BSI durch das bundesweite Netzwerk „Make Versus Virus“ bereitgestellt.
Im Kontext der Corona-Krise nutzt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) seinen 3D-Drucker und Lasercutter, um Einzelteile für Gesichtsmasken des Typs „Prusa Face Shield RC3“ herzustellen, die in Kliniken und Krankenhäusern derzeit dringend gebraucht werden.
Mit den vorhandenen technischen Geräten ist das BSI in der Lage, kurzfristig rund 400 Gesichtsschilde aus einer Spezialfolie auszuschneiden und pro Woche rund 20 zugehörige Kopfbänder per 3D-Druck anzufertigen. Die Einzelteile werden im Rahmen der Initiative „Maker Versus Virus“ zu fertigen Gesichtsmasken zusammengesetzt und bundesweit an Arztpraxen, Kliniken und Krankenhäuser verteilt.
„Angesichts der durch Corona angespannten Lage im Bereich der Ausstattung medizinischer Einrichtungen mit Schutzausrüstung bin ich sehr froh, dass wir unsere technischen Möglichkeiten und Expertise diesmal auch außerhalb unserer eigentlichen Aufgabe der Informationssicherheit einsetzen können.
Leider können wir keine Massenproduktion von Gesichtsmasken starten, doch wir können einen kleinen Teil dazu beitragen, dass das medizinische Personal in Deutschland den Kranken die Hilfe zuteilwerden lassen kann, die sie derzeit so dringend brauchen. Wenn alle das tun, was ihnen möglich ist, können wir gemeinsam sehr viel erreichen“,
erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm.
Die notwendigen Designdateien für den 3D-Drucker und den Lasercutter wurden dem BSI durch das bundesweite Netzwerk „Maker Versus Virus“ bereitgestellt.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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