Masturbationszimmer in Kitas: Was ist das denn nun wieder?

Erfahre die Hintergründe zum umstrittenen Begriff „Masturbationszimmer“ in Kitas und wie Mimikama Missverständnisse aufklärt und Fakten liefert

→Wie beeinflussen Narrative die öffentliche Meinung? Antworten finden Sie im Leitfaden Narrative & Meinungsmache.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Jetzt ist der Begriff „Masturbationszimmer“ im Zusammenhang mit Kitas aufgetaucht. Dieser Begriff erzeugt ein falsches Bild.

Wenn bestimmte Schlagworte ein Bild in deinem Kopf errichten, dann sprechen wir von dem sogenannten Framing. Framing bedeutet, dass mithilfe bestimmter Worte oder Sätze ein Bedeutungsrahmen errichtet wird. Ein Bedeutungsrahmen, der auch bei dem Begriff Masturbationszimmer voll zum Zuge kommt.

Daher meine Frage an dieser Stelle: Was für ein Bild hast du im Kopf, wenn du an den Begriff „Masturbationzimmer“ denkst? Das möchte ich an dieser Stelle natürlich nicht weiter ausführen, denn das würde zu weit gehen. Doch jeder von uns hat ein bestimmtes Bild im Kopf, wenn sie oder er an diesen Begriff denkt.

Und das ist natürlich auch die Wirkung, die mit diesem Begriff erzählt werden soll. Denn der Begriff Masturbationzimmer wurde nun in dem Zusammenhang mit Kitas gestellt. Die Behauptung lautet: Kinder bis 6 Jahre müssten in Masturbationzimmern an die Masturbation herangeführt werden. Und das bereits in Kitas.

Schauen wir daher darauf, worauf diese Behauptung basiert und was es mit den Masturbationszimmern zu tun hat.

Faktencheck Masturbationszimmer

Werden Kinder jetzt in Kitas dazu animiert, in bestimmten Zimmern zu masturbieren? Nein. Das ist nicht der Fall. Diese Interpretation ist auch nicht korrekt. Die Basis zu dem Begriff masturbationszimmer bildet ein Artikel, der Ende Dezember 2020 in der Märkischen Allgemeinen Zeitung“ (MAZ) erschienen ist. Darin geht es um die Aussage der Sozialpädagogin Anke Sieber aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Sozialpädagogin berät mit dem Verein „DREIST e.V.“ Erzieherinnen und Erzieher aus Kindertageseinrichtungen.

Darin geht es unter anderem auch um das Thema „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“. Das Thema der Masturbationszimmer hat auch bereits Wellen geschlagen, so dass es mittlerweile schon zwei verschiedene Faktenchecks, sowie auch genau Nachfragen bei der Sozialpädagogin Anke Sieber gegeben hat.

Die Faktenchecks kommen auf ein deutliches Ergebnis: „Nein, eine Pädagogin hat keine „Masturbationszimmer“ für Kitas gefordert“ lautet es im AFP Faktencheck. Auch die dpa hat genau geprüft, worum es geht und schreibt in der Bewertung:

Die Pädagogin fordert für Kinder die Möglichkeit, ihre womöglich stattfindenden sexuellen Erfahrungen abgeschieden von anderen Kindern zu machen. An keiner Stelle hat die Frau gefordert, Kinder zur Masturbation heranzuführen oder «Masturbationszimmer» einzurichten – dieser Begriff stammt nicht von ihr.

AFP hat zusätzlich die Sozialpädagogin kontaktiert und um eine Erklärung gebeten. Hierbei spricht Anke Sieber davon, dass sie nie irgendetwas von ‚Masturbationszimmer‘ gesagt habe. Der von ihr beschriebene geschützte Raum für Kinder stelle auch kein Zimmer im eigentlichen Sinne dar, sondern eine Wohlfühlbereich.

Die laut AFP-Faktencheck erste Quelle, die über ein Masturbationszimmer geschrieben hat, hat bereits am 8. Januar eine Klarstellung geäußert. Es handelt sich hierbei um eine Plattform mit dem Namen „Bäke Courier“. Dort wurde in der Klarstellung verdeutlicht, dass aufgrund der ersten Berichterstattung der Eindruck entstehen konnte, dass es sich beim Masturbationszimmer um „eine Aufforderung würde, in der Kita zu masturbieren. Das ist nicht der Fall. Vielmehr soll gelehrt werden, mit Kindern umzugehen, die in der Kita masturbieren.“

Quellen hierzu:

Sekundärliteratur:

Das könnte ebenso interessieren

Maskenpflicht in Bayern: Falschbehauptung über Söders Frau. Ab heute gilt in Bayern die Pflicht, FFP2-Masken zu verwenden – nun taucht aber zugleich wieder eine alte Falschbehauptung auf. Weiterlesen…

Symbolbild Masturbationszimmer, Artikelbild von Aleksander Krsmanovic / Shutterstock.com


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)