Drei von vier Big-Tech-Mitarbeiter halten Entscheidung für richtig – Noch-Präsident gefährlich
Drei von vier Angestellten größerer US-Tech-Firmen halten die kontroverse Verbannung des scheidenden US-Präsidenten Donald Trump von Social-Media-Plattformen wie Twitter und Facebook für die richtige Entscheidung. Nach dem Sturm von Trump-Anhängern auf das US-Kapitol sind viele der Meinung, dass der Verlierer der Präsidentschaftswahl zu gefährlich ist, um weiter in sozialen Medien aktiv sein zu dürfen. Das zeigt eine Umfrage des anonymen Berufsnetzwerks Blind.
Zu Gewalt angestiftet
„Ein gewöhnlicher User wird für die geringste politische Unkorrektheit von Facebook und Twitter verbannt. Trump hat nur so lange einen Freibrief bekommen, weil er der Präsident ist“,
sagt ein Umfrageteilnehmer, der bei Microsoft arbeitet. Ein Angestellter des Online-Reisebüros Expedia sagt, Trump hätte zu Gewalt angestiftet und nichts getan, um sie aufzuhalten.
Blind hat die Umfrage unter 8.000 Angestellten von Tech-Unternehmen durchgeführt, darunter auch Facebook und Twitter. Bei Facebook unterstützen 80 Prozent der Mitarbeiter den Trump-Bann, bei Twitter 75 Prozent.
Auch in anderen Firmen ist das Personal ähnlicher Meinung. Bei Google unterstützen 74 Prozent die Sperrung des Noch-Präsidenten, bei Microsoft 73 Prozent und bei Apple 71 Prozent.
Entscheidung kontrovers
Die Entscheidung, Trump von sozialen Plattformen zu entfernen, hat trotzdem für viel Kritik gesorgt. Bei der Umfrage bezeichnet die Minderheit der Teilnehmer diese Maßnahme als „Angriff auf die Redefreiheit“.
Trump ist noch bis zur Angelobung seines Bezwingers Joe Biden am Mittwoch, den 20. Januar, der US-Präsident. Dass er nicht mehr auf Social Media aktiv ist, hat jetzt schon Auswirkungen. Laut der „Washington Post“ zeigen Zahlen von Zignal Labs, dass seit dem Bann die Verbreitung von Fehlinformationen auf den Netzwerken um etwa 73 Prozent zurückgegangen ist.
Das könnte auch interessieren: Facebook und Twitter: Weniger Fakenews nach Trumps Twitter-Sperre
Quelle: pressetext
Artikelbild: Shutterstock / Von Erkan Atay
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
