DPA: Hildmann ist in der Türkei, ein Haftbefehl wegen des Verdachts der Volksverhetzung kann nicht vollstreckt werden. Jetzt vermutet die Berliner Staatsanwaltschaft, dass Informationen über einen Haftbefehl aus den eigenen Reihen unzulässig weitergereicht wurden – ein Zusammenhang zu seiner Flucht bestehe aber nicht.

Artikelbild: Glomex

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