Briefwahlunterlagen kommen nicht unaufgefordert!

Erfahren Sie, wie Sie in Deutschland Briefwahlunterlagen korrekt beantragen. Mimikama widerlegt Falschinformationen und erklärt den Ablauf der Briefwahl

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Wer eine Briefwahl macht, macht diese auch bewusst. Und die Briefwahlunterlagen dafür werden nicht automatisch zugestellt.

Wahlberechtigte in Deutschland können ohne jegliches Vorlegen eines Grundes natürlich auch eine Briefwahl machen. Um per Brief zu wählen, müssen die Briefwahlunterlagen vorher bei der Gemeinde beantragt werden. Dann bekommen die Wählerinnen und Wähler den Wahlschein und ein Stimmzettel per Brief zugesandt.

Die Briefwahl kann entweder persönlich oder schriftlich beantragt werden. Wichtig ist, dass sie beantragt werden muss, denn die Briefwahlunterlagen kommen nicht von alleine zugesendet. Das ist der Ablauf, und da gibt es auch nichts dran zu rütteln.

Fake: „Briefwahlunterlagen kommen automatisch!“

Dennoch gibt es seit geraumer Zeit die Behauptung, dass großflächig Briefwahlunterlagen automatisch versendet worden sein. Die Faktenprüferinnen und Faktenprüfer der dpa haben sich hierzu mit einer Sprachnachricht auseinandergesetzt, die genau das behauptet. In dieser Sprachnachricht, die speziell auf Telegramm unterwegs war, wird Folgendes behauptet:

Mittlerweile werden flächendeckend oder sehr verbreitet Briefwahlunterlagen an die Wähler verschickt, ohne dass da eine Anforderung zu gestellt worden ist. […] Wer an der Wahl teilnimmt, unterstützt diese Straftat und wird selbst zu einem Straftäter.

Diese Aussage ist grundlegend falsch. Das ergibt der Faktencheck der dpa. Wie auch eingangs in diesem Artikel erklärt, müssen Briefwahlunterlagen zwingend beantragt werden. Keine Gemeinde verschickt automatisch Briefwahlunterlagen. In dem Faktencheck der dpa können wir auch ebenso offizielle Aussagen lesen. Darin wurden verschiedene Behörden befragt, die eben das bestätigen. Es gibt auch keine Fälle, die beweisen, dass ungewollt Briefwahlunterlagen versendet wurden.

Ebenso macht sich niemand durch die Teilnahme an der Wahl strafbar. Das ist frei erfundener Unsinn, der lediglich Irritationen hervorruft.

Die kompletten Informationen über die Briefwahl, den dazugehörigen Ablauf und auch die Fristen, haben wir in unserem Artikel „Briefwahl: Vergiss die Fristen nicht!“ (HIER) beschrieben.

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