Briefwahl: Vergiss die Fristen nicht!

Autor: Andre Wolf

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Artikelbild: Von Westlight - Torsten Asmus / Shutterstock.com
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Am nächsten Wochenende sind die Bundestagswahlen in Deutschland. Viele Menschen wählen dabei per Briefwahl.

Es gibt viele unterschiedliche Gründe, bei der nächsten Bundestagswahl per Briefwahl teilzunehmen. Ganz wichtig ist jedoch, dass hierbei die Fristen beachtet werden! Es wäre doch ärgerlich, wenn die eigene Stimme ungültig ist, nur weil du vergessen hast, die Wahlunterlagen zeitig abzusenden. Doch was sind diese Fristen? Hierüber informiert der Bundeswahlleiter:

Die Briefwahl

Alle Wählerinnen und Wähler können ohne Vorliegen eines Grundes auch per Brief wählen. Dazu müssen sie die Unterlagen im Vorfeld bei ihrer Gemeinde beantragen. Die Wählerinnen und Wähler erhalten dann einen Wahlschein und einen Stimmzettel.

Wie beantrage ich Briefwahl?

Die Briefwahl können Sie entweder persönlich oder schriftlich (zum Beispiel per Brief, E-Mail oder bei vielen Gemeinden über deren Internetseite) beantragen. Häufig stehen auf Wahlbenachrichtigungen auch persönliche QR-Codes zur Beantragung per Handy.

Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, spätestens aber bis zum Freitag, 24. September 2021, 18:00 Uhr. Dann müssen Sie die Unterlagen aber abholen. Auch vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie schon die Briefwahl beantragen.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Wählen Sie persönlich und unbeobachtet und stecken den Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben ihn zu. Unterschreiben Sie dann die eidesstattliche Erklärung auf dem beigefügten Wahlschein und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag. Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

Bis wann muss ich den Wahlbrief zurückschicken?

Der Wahlbrief muss bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift spätestens am Wahlsonntag, den 26. September 2021 bis 18:00 Uhr vorliegen. Bei Übersendung per Post innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief möglichst einige Tage vor der Wahl abgesandt werden.

Es ist daher durchaus sinnvoll, den Brief mit den Wahlunterlagen spätestens Mittwoch abzusenden. Wie lange der Versand dauert, kann nicht genau gesagt werden. Dennoch ist es sinnvoll, durchaus drei Tage als Puffer einzuplanen.

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