Bundesverfassungsgericht: Corona-Notbremse war zulässig

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Das Bundesverfassungsgericht hat heute zur „Corona-Notbremse“ entschieden: Die Maßnahmen standen im Einklang mit dem Grundgesetz.

In der dritten Welle der Frühjahrespandemie, am 23. April 2021, durfte die Bundesregierung Ausgangs- und Zugangsbeschränkungen durch sogenannte Corona-Notbremsungen durchsetzen. Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag mit, dass diese Maßnahmen zwar massiv in die Grundrechte eingriffen, aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ entstanden und mit dem Grundgesetz vereinbar seien.

Die Notbremse löste in Karlsruhe eine Klagewelle aus. Bis zur zweiten Augusthälfte sind beim Verfassungsgerichtshof mehr als 300 Verfassungsbeschwerden und Eilanträge eingegangen.

Um das Verfahren schneller beenden zu können, hat der Senat keine Anhörung durchgeführt, stattdessen wurden Stellungnahmen von Experten aus verschiedenen Berufsfeldern eingeholt, beispielsweise von Virologen, Intensivmedizinern und Kinderärzten.

Ausführlich ist die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes in allen einzelnen Punkten hier zu lesen:

Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos.


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