Deutschland bekommt neue Taskforce für Strafverfolgung bei Telegram

Hast du von der neuen Taskforce des BKA gehört? Schütze dich vor Straftaten auf Telegram und informiere dich bei Mimikama über wichtige Entwicklungen

📖Wie erkennt man gefälschte Nachrichten von Behörden? Antworten finden Sie im Leitfaden Behörden-Fakes.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Mes­sen­ger­diens­te sind kein rechts­frei­er Raum! Zur Verfolgung von Straftaten im Messengerdienst Telegram hat das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) eine Taskforce eingerichtet.

Bedrohungen, Beleidigungen, Mordaufrufe: Der Messengerdienst Telegram entwickelt sich nach Einschätzung der deutschen Sicherheitsbehörden zunehmend zu einem Medium der Radikalisierung. Besonders betroffen sind politische Amts- und Mandatsträger sowie Personen aus Wissenschaft und Medizin, die sich bei der Bewältigung der Corona-Pandemie öffentlich engagieren.

„Insbesondere die Corona-Pandemie hat dazu beigetragen, dass sich Menschen auf Telegram radikalisieren, andere bedrohen oder sogar Mordaufrufe veröffentlichen“, sagt BKA-Präsident Holger Münch. „Der Rechtsstaat muss dieser besorgniserregenden Entwicklung entschlossen begegnen. Wir streben die Zusammenarbeit mit Telegram an, treffen unsere Maßnahmen aber auch, wenn Telegram nicht kooperieren sollte.“

Zur Aufklärung solcher Straftaten hat das BKA eine Taskforce eingerichtet.
Ziel ist es, Tatverdächtige zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Polizeien der Bundesländer und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Rahmen einer gemeinsamen Schwerpunktsetzung.
Zusätzlich erhebt das BKA gemeinsam mit den Landeskriminalämtern das Kooperationsverhalten von Telegram bei Löschungsanregungen und Bestandsdatenabfragen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität. Ziel ist die Verbesserung der Kooperation, insbesondere bei der Aufklärung von Aufrufen über Telegram zu Tötungsdelikten und weiteren schweren Straftaten.


Quelle: Bundeskriminalamt Deutschland


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)