Betrug mit Krypto-Währung

Achtung: Betrug mit Krypto-Währung! Mimikama warnt vor gefälschten Angeboten, die hohe Gewinne versprechen. Schütze dein Geld und sei vorsichtig

→Woran erkennt man betrügerische Investment-Angebote? Antworten finden Sie im Leitfaden Investmentbetrug.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Am Dienstag (26. April) hat ein 62-Jähriger auf der Polizeiwache in Olpe Anzeige erstattet, da er Opfer von einem Betrug mit Krypto-Währung geworden ist.

Werbeanzeige als Köder

Der Geschädigte gab an, dass er im Internet auf eine Werbeanzeige gestoßen sei, wo man durch das Anlegen in Krypto-Währung, mit einer kleinen Summe an Geld hohen Gewinn erzielen könne.

Er meldete sich dort an und wurde umgehend durch Mitarbeitende des Unternehmens kontaktiert. Ihm wurde erklärt, dass er ein Konto eröffnen muss, das an sein Girokonto angebunden ist, sodass schnell und einfach Überweisungen stattfinden können. Anschließend sollte er eine Startsumme überweisen.

Nach und nach überwies der 62-Jährige mehrfach hohe Geldsummen auf das Konto. Nach Angaben des Geschädigten wurde dann durch das Unternehmen ein weiteres Konto eröffnet und das Geld dorthin überwiesen. Schließlich sollte er einen weiteren hohen Geldbetrag zahlen, um anschließend die bereits gezahlte Summe zurückzuerhalten.

Anzeige wegen Betrugs

Dieser Bitte kam der Geschädigte nicht nach, da seine Hausbank sein Konto für weitere Überweisungen gesperrt hatte. Daraufhin zeigte er den Betrug an.

Die Polizei weist darauf hin, vorsichtig zu sein, wenn Unternehmen damit werben, mit „kleinem Geld“ hohe Gewinne zu erzielen. Häufig stecken hinter solchen Lock-Angeboten Betrüger, welche an dem Vermögen der Investoren interessiert sind.

Hinweise zu verschiedenen Betrugsmaschen finden Interessierte auf der Seite „Cybercrime“ des LKA Nordrhein-Westfalen.

Das könnte dich auch interessieren: Achtung: „Beste Verdienstmöglichkeit mit wenig Arbeit als Finanzagent“

Quelle: Presseportal


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)