In weniger als vier Wochen beginnt das größte Volksfest der Welt. Nach zwei Jahren Corona-Pause ist das Oktoberfest für viele diesmal ein besonderer Anlass zum Feiern. Tischreservierungen in den Festzelten sind auch in diesem Jahr heiß begehrt.

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt jedoch vor unseriösen Angeboten. Die hohe Nachfrage wird ausgenutzt und Reservierungen werden zu horrenden Preisen über das Internet weiterverkauft. Das Oberlandesgericht München hat diese Geschäftspraktik einer Eventagentur Anfang Juli als irreführende geschäftliche Handlung bewertet (Az.: 6 U 7831/21). Der Grund dafür: Viele Wiesn-Wirte behalten sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, nur Verbraucherinnen und Verbraucher ins Zelt zu lassen, die Tischreservierungen bei ihnen direkt erworben haben. Trotzdem finden sich weiterhin unseriöse Reservierungsangebote zu Wucherpreisen im Netz.

„Um auch wirklich mit einer gültigen Tischreservierung Einlass ins Festzelt zu erhalten, sollten Interessenten ihre Reservierungen ausschließlich über die Webseiten der Festzelte buchen“, rät Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Von einem Kauf auf Ticketbörsen rät sie ab: „Das Risiko ist hoch, dass der Eintritt ins Zelt trotz teurer Reservierung verweigert wird“.

Quellen:
Verbraucherzentrale Bayern
Rechtssprechung OLG München, 07.07.2022 – 6 U 7831/21

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