Die Deutsche polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes sagt: Hass, Beleidigungen und Hetze im Netz sind keine Kavaliersdelikte und fallen nicht unter die Meinungsfreiheit. Beziehen Sie Stellung gegen rassistische und menschenverachtende Stimmen und unterstützen Sie die Opfer. Die Polizei gibt Tipps, was Sie machen können, wenn Sie selbst betroffen sind oder die Rechte anderer verletzt werden. Unterstützen Sie auch Kinder und Jugendliche, die von Hass im Netz betroffen sind!

Was ist Hassrede?

Hassrede oder auch Hatespeech genannt, bezeichnet strafbare Äußerungen, Kommentare, Abbildungen oder Filmaufnahmen, die eine Person oder Personengruppe aufgrund ihrer Sexualität, religiösen oder ethnischen Zugehörigkeiten bedrohen oder beleidigen. Die über das Internet, die sozialen Netzwerke oder per Messenger wie WhatsApp verbreiteten Inhalte, können extremistisch, rassistisch, antisemitisch, sexistisch, homophob, holocaustverleugnend oder gewaltverherrlichend sein. Solche Inhalte finden sich oft in Kommentarspalten sozialer Netzwerke oder werden auch über sogenannte Fake-Accounts verbreitet.

Jugendliche werden im Netz mit Beleidigungen und Hate Speech konfrontiert

28 % der Jugendlichen gaben laut der aktuellen Ergebnisse der JIMplus-Studie 2022 an, schon häufig von Hatespeech im Internet gegen die eigene Person betroffen gewesen zu sein und 20 % Hatespeech gegen sich selbst „hin und wieder erlebt hätten“. Im persönlichen Umfeld (z.B. Freunde, Familie, Mitschüler) hätten sogar 72 % der Befragten Hatespeech wahrgenommen. Schon 2021 stieg der Anteil auf 29% der befragten Jugendlichen, die angaben, dass über sie falsche oder beleidigende Dinge im Internet verbreitet wurden. Bis dahin verhielten sie die Werte stabil um die 20 %. Laut der Autoren der Studie trug damals möglicherweise die Corona bedingte höhere Mediennutzung als Ersatz für reale Treffen und Möglichkeiten des sozialen Austausches zu diesem sprunghaften Anstieg bei.

Hass im Netz ist kein Kavaliersdelikt

Mehr als jeder zweite Jugendliche stimmte darüber hinaus der Aussage zu „Mir sind im letzten Monat Hassbotschaften im Internet begegnet“. Auch konnte fast die Hälfte der Jugendlichen von extremen politischen Ansichten und Verschwörungstheorien berichten, denen sie im Netz begegnet sind. (vgl. JIM-Studie 2021, S. 46)

Ist Hate Speech strafbar?

Hasserfüllte Äußerungen sind strafbar, wenn die Grenze der freien Meinungsäußerung überschritten und die Rechte anderer verletzt werden.

Einige mögliche Straftaten im Zusammenhang mit Hate Speech sind:

§ 185 StGB: Beleidigung
§ 86 StGB: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
§ 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
§ 130 StGB: Volksverhetzung
§ 131 StGB: Gewaltdarstellungen
§ 166 StGB: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

Was können Sie gegen Hass und Beleidigung im Netz tun?

  • Hassrede darf nicht ignoriert werden. Beziehen Sie Stellung und widersprechen Sie in zum Beispiel in Kommentarspalten!
  • Sichern Sie Beweise durch Screenshots oder speichern Sie Chatverläufe, um die problematischen Inhalte zu melden.
  • Melden Sie Hass, Hetze und verbale Gewalt konsequent!

Wenden Sie sich an den Betreiber der Plattform und fordern Sie ihn zur Löschung auf. Dies funktioniert in der Regel über ein Kontaktformular oder eine E-Mail. Auf großen Plattformen wie Facebook, YouTube und Twitter hast Du meist auch die Möglichkeit, Inhalte direkt zu melden.

Sie können Inhalte auch direkt an die Internetbeschwerdestelle melden!

Selbstverständlich können Sie auch bei der Polizeidienststelle vor Ort eine Anzeige erstatten oder einen Hinweis auf Täterinnen und Täter geben!

Quelle

Polizeiprävention

Lesen Sie auch: Kampf gegen Hass im Netz – die bayerische Justiz hat in den vergangenen beiden Jahren 3.965 Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet geführt. Das teilte das Justizministerium in München mit.

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