Achtung vor der Mail mit: „MITTEILUNG ÜBER DIE FORTSETZUNG DES FALLES U785“

Und wieder sind E-Mails im Umlauf, die vorgeben, vom BKA zu stammen!


Autor: Tom Wannenmacher
Datum: 28. Oktober 2022

In der mit BKA-Logo sowie dem Logo des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz versehenen Mail wendet sich angeblich Herr PR. STEPHAN HARBARTH an die angeschriebene Person und behauptet, der Empfänger sei nun Gegenstand eines Gerichtsverfahrens in Bezug auf Kinderpornografie, pornografische Webseiten Exhibitionismus und Cyberpornografie.

Screenshot der Fake-E-Mail
Achtung vor der Mail mit: "MITTEILUNG ÜBER DIE FORTSETZUNG DES FALLES U785"
Screenshot der Fake-E-Mail

Der Betreff der Mail lautet: „FW: ✅ MITTEILUNG ÜBER DIE FORTSETZUNG DES FALLES U785

Der Angeschriebene wird aufgefordert, sich bei der [email protected] zu melden. Zudem wird noch ein Artikel der Strafprozessordnung erwähnt, den es so in Deutschland in der StPO nicht gibt. Dies und weitere Inhalte lassen einen französischsprachigen Hintergrund vermuten. Der Betreff der Mail lautet: „Betreff: KLAGE (Objekt Nº1-T6B43)“ (Andere Betreffvarianten sind denkbar)

Reagieren Sie nicht auf diese Mails und antworten Sie nicht an die dort angegebenen Adressen. Sollten Anhänge enthalten sein, so öffnen Sie diese auf keinen Fall, da sich dahinter u.a. Schadsoftware verbergen kann.

Hinweis: Diese Mails sind gefälscht und stammen nicht von den genannten Behörden. Wer eine solche Mail bekommen hat, sollte bitte nicht den Anhang öffnen und/oder keine persönlichen Daten an die dort genannten Mailadressen zurücksenden. Falls Sie der gefälschten Aufforderung nachgekommen sein sollten, informieren Sie Ihre örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie ggf. Anzeige.

Versenden Sie niemals Ausweiskopien an unbekannte Personen! Weiterhin kann es zu Zahlungsaufforderungen im Anschluss der Kontaktaufnahme kommen. Kommen Sie keiner Zahlungsaufforderung nach! Seien Sie vorsichtig, wenn Sie solche Mails bekommen. Es besteht zudem immer die Gefahr von Schadsoftware, die als Anhang mitgeschickt wird.

Soll ich auf diese Schreiben antworten?

​​​​​​Nein, auf gar keinen Fall. Diese Fake-E-Mail stammt nicht von der Polizei, sondern von Kriminellen. Sobald du antwortest, bestätigst du den Kriminellen, dass deine E-Mail-Adresse existiert. In weiterer Folge kannst du mit der Forderung eines hohen Geldbetrags rechnen.

Woran erkenne ich, dass es sich um Betrug handelt?

  • E-Mail-Adressen: Sieh dir die E-Mail-Adresse des Absenders genau an.
  • Fehlende Anrede: Wenn es keine Anrede gibt und du nur mit einem „Hallo“ oder mit „Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr“ angesprochen werden, kannst du davon ausgehen, dass das Schreiben massenhaft an unzählige Personen versendet wurde.
  • Unterschiedliche Anredeformen: Mal wirst du geduzt, dann gesiezt.
  • Keine konkrete Beschreibung der Straftat: Du wirst einer Straftat beschuldigt. Worum es sich aber genau handelt, wird nicht ausgeführt – also wann, was, wo konsumiert oder geteilt wurde.
  • Zeitdruck und zahlreiche Drohungen: Das Schreiben erzeugt Druck, sofort zu antworten. Antwortest du nicht innerhalb von 48 Stunden, wird angeblich ein Haftbefehl gegen dich ausgestellt. Auch wird „deine Datei“ an die Medien weitergegeben, du sollst öffentlich bloßgestellt werden.
  • Bestrafung ohne Anhörung: Du wirst ohne eine Anhörung und persönliche Aussage bestraft. Dabei handelt es sich um kein offizielles Vorgehen!
  • Unvollständige Sätze, Übersetzungsfehler: Achte auf die Schreibweise. Hier finden sich unvollständige Sätze, diverse Begrifflichkeiten und auch die Grammatik sind teilweise falsch.

Keine offizielle Behörde versendet derartige Schriftstücke! Mit Inhalten vom Landeskriminalamt Niedersachsen

Siehe auch: Achtung! Gefälschte Mail im Namen des BKA im Umlauf

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