Sie checken Ihre E-Mails oder SMS und finden eine Nachricht von der Finanzverwaltung. Sie werden aufgefordert, persönliche Daten einzugeben. Doch Vorsicht – es könnte sich um einen Betrugsversuch handeln! Das österreichische Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt vor einer Zunahme solcher Phishing-Angriffe. Die Botschaft ist klar: Seien Sie wachsam und kennen Sie die Anzeichen eines Betrugs, um sich zu schützen.

Der Trick mit den gefälschten Nachrichten

Die betrügerischen SMS und E-Mails geben sich oft als offizielle Mitteilungen von FinanzOnline oder ähnlichen Behörden aus. Sie enthalten meist einen Link, der zu einer gefälschten Website führt. Dort wird man aufgefordert, persönliche Daten wie Zugangsdaten oder Kreditkartennummern einzugeben. Das BMF weist darauf hin, dass es sich bei solchen Aufforderungen nie um offizielle Mitteilungen handelt.

Wie erkenne ich Phishing-Versuche?

Es gibt einige Anzeichen, die auf einen Phishing-Versuch hindeuten:

  • Ungewöhnliche E-Mail-Adressen oder SMS-Absender
  • Aufforderungen, auf Links zu klicken oder Dateien herunterzuladen
  • Aufforderungen, persönliche Daten anzugeben, die normalerweise nicht online weitergegeben werden
  • grammatikalische Fehler oder ungewöhnliche Formulierungen in der Nachricht

Was tun, wenn man eine verdächtige Nachricht erhält?

Das BMF empfiehlt die folgenden Schritte

  • Klicken Sie nicht auf Links oder Anhänge in der Nachricht.
  • Geben Sie keine persönlichen Informationen preis.
  • Löschen Sie verdächtige E-Mails sofort.

Empfohlene Schutzmaßnahmen des BMF

Es ist wichtig, über die Tricks der Betrüger informiert zu sein. Das BMF bietet dazu den Informationsfolder „Vorsicht Betrug!“ zum Download an, der auch in allen Finanzämtern aufliegt. Dieser Folder enthält wertvolle Informationen über Betrugsmuster und Sicherheitsmaßnahmen.

Fazit: Wachsam bleiben und informiert handeln

Phishing stellt eine ernstzunehmende Bedrohung dar. Wer jedoch wachsam ist und die Anzeichen kennt, kann sich wirksam schützen. Denken Sie daran, offizielle Anfragen von Behörden kritisch zu prüfen und im Zweifelsfall direkt bei der zuständigen Stelle nachzufragen.

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Quelle: ots.at

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