Die Behauptung
Trotz zahlreicher Beschwerden über Ärzte während der Coronavirus-Pandemie führten diese nur selten zum Entzug der Approbation.
Wahr
Tatsächlich gab es viele Anzeigen wegen falscher Atteste und anderer Vergehen, aber nur in wenigen Fällen wurde die Approbation entzogen. Langwierige Verfahren und hohe rechtliche Hürden erschweren drastische Sanktionen.
Gerüchte/Behauptungen zu Beschwerden in der Pandemie
Im Verlauf der Pandemie gab es zahlreiche Beschwerden über Ärztinnen und Ärzte, die z. B. falsche Bescheinigungen über die Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben sollen. Ein prominentes Beispiel ist eine Ärztin aus Weinheim, die über 4.370 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben soll, ohne die Patienten untersucht zu haben. Trotz einer Verurteilung zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 18.000 Euro behielt sie ihre Approbation.
Bewertung
Die Vielzahl der Beschwerden spiegelt ein weit verbreitetes Problem wider. In den meisten Bundesländern gingen Dutzende bis Hunderte von Beschwerden ein. Die hohe Zahl der Beschwerden bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass ebenso viele Ärztinnen und Ärzte ein Fehlverhalten an den Tag gelegt haben. Häufig betrafen mehrere Beschwerden dieselbe Person.
Die Fakten
Eine Recherche des ARD-faktenfinder ergab, dass bei den zuständigen Landesärztekammern Hunderte von Beschwerden eingegangen sind. Besonders viele Beschwerden gab es in Baden-Württemberg (240), Thüringen (450), Sachsen (300), Bayern (1.000) und Berlin (528). Die Zahl der Approbationsentzüge blieb dagegen gering. In mindestens sieben Bundesländern sind noch Verfahren anhängig.
Der Entzug der Approbation erfolgt häufig erst nach langwierigen und komplizierten Verfahren. Dies ist notwendig, da ein solcher Entzug für die Betroffenen erhebliche berufliche und wirtschaftliche Konsequenzen hat. Daher müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, bevor eine Approbation endgültig entzogen wird.
Weitere Informationen
Das Verfahren zum Entzug der Approbation ist durch unterschiedliche Zuständigkeiten und langwierige Verfahren gekennzeichnet. Die Hürden sind hoch, was durch Artikel 12 des Grundgesetzes, der das Recht auf freie Berufswahl garantiert, untermauert wird. Um die Approbation zu entziehen, müssen Ärztinnen und Ärzte für unwürdig oder unzuverlässig befunden werden. Das Ausstellen falscher Atteste während der Pandemie kann als solche Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit gewertet werden.
Rechtsanwalt Martin Stellpflug erläutert, dass der Entzug der Approbation die ultima ratio sei. Davor gibt es andere Sanktionsmöglichkeiten wie Ermahnungen, Rügen und Ordnungsgelder, die bis zu 100.000 Euro betragen können. Darüber hinaus sind strafrechtliche Verurteilungen mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen möglich.
Auch Berufsverbote sind möglich, in der Regel jedoch zeitlich befristet. Ein endgültiger Entzug der Approbation kann nur erfolgen, wenn die zuständige Behörde die Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit des Arztes feststellt.
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Quelle: tagesschau
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