Schafft Österreich das Geschlecht „Mann und Frau“ ab?

Die Gleichstellung wird erweitert, um zusätzliche Geschlechtsidentitäten zu schützen, was teils zu Debatten und Kritik führt.

Die Behauptung

Am Mittwoch, 18.9.2024, wurde im österreichischen Nationalrat im Zuge der neuen Dienstrechtsnovelle auch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert. Diese Anpassung stellt sicher, dass der Schutz vor Diskriminierung nicht nur für Frauen und Männer gilt, sondern auch für weitere Geschlechtsidentitäten, wie nicht-binäre Personen, ausgeweitet wird.

Wahr

Die Gesetzesänderung erweitert den Geschlechtsbegriff um subjektive Empfindungen wie Geschlechtsidentität. Die ÖVP stimmte der Erweiterung des Geschlechtsbegriffs versehentlich zu und plant, diesen spezifischen Teil der Novelle bei der nächsten Sitzung zu korrigieren. Die Auswirkungen auf Gesellschaft und Recht bleiben unklar, und die Debatte über die Definition von Geschlecht dauert an!

Kurze Faktenübersicht:

  • Definition von Geschlecht: Es wird nicht mehr nur auf biologische Merkmale beschränkt, sondern umfasst nun auch Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrollen.
  • Erweiterung statt Abschaffung: Tatsächlich handelt es sich nicht um eine Abschaffung der Kategorien „Mann“ und „Frau“, sondern um eine Erweiterung der Definition von Geschlecht, um auch nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen einzuschließen.
  • Subjektives Empfinden: Die Definition von Geschlecht umfasst jetzt neben biologischen Merkmalen auch die Geschlechtsidentität, die auf der individuellen Selbstwahrnehmung basiert und rechtlich geschützt ist.
  • Kritik von verschiedenen Seiten: Es gibt von konservativen und progressiven Politikern Kritik an der unklaren Formulierung und der Breite der neuen Definitionen.
  • ÖVP-Panne: Die ÖVP stimmte versehentlich der Änderung zu und möchte bei der nächsten Sitzung eine Korrektur vornehmen!
  • Einbeziehung intergeschlechtlicher Personen: Auch intergeschlechtliche Menschen werden durch die erweiterte Definition von „Geschlechtsmerkmalen“ offiziell berücksichtigt.
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Das neue Geschlecht: ein Abschied von „Mann“ und „Frau“?

Die österreichische Regierung hat kürzlich eine Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes beschlossen, die in der Öffentlichkeit für hitzige Diskussionen sorgt. Unter anderem ersetzt das Gesetz die traditionellen Kategorien „Mann“ und „Frau“ durch eine erweiterte Definition von Geschlecht, die auch Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrollen umfasst. Diese neuen Begriffe sind alles andere als präzise – und genau das ist das Problem.

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Ein wichtiger Aspekt dieser Erweiterung betrifft die „Geschlechtsmerkmale“. Mit diesem Begriff sind nun nicht mehr nur männliche und weibliche Personen gemeint, sondern auch intergeschlechtliche Menschen, deren Geschlechtsmerkmale von den traditionellen biologischen Kategorien abweichen​.

Erweiterung statt Abschaffung: Ein breiterer Schutz für Geschlechtsidentitäten

Tatsächlich handelt es sich bei der Gesetzesänderung nicht um eine Abschaffung der traditionellen Geschlechterkategorien „Mann“ und „Frau“, sondern um eine Erweiterung der Definition von Geschlecht, die auch nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen einschließt. Dies zielt darauf ab, den Diskriminierungsschutz breiter aufzustellen und verschiedene Geschlechtsidentitäten zu berücksichtigen. Diese Erweiterung hat jedoch zu Missverständnissen geführt, bei denen manche glauben, die traditionellen Geschlechterbegriffe würden vollständig verschwinden – was nicht der Fall ist​.

Was bedeutet diese Gesetzesänderung?

Laut dem neuen Gesetz ist Geschlecht nicht mehr ausschließlich biologisch bestimmt. Es schließt jetzt auch die „innerlich gefühlte Geschlechtsidentität“ ein, was bedeutet, dass das eigene psychische Empfinden darüber entscheidet, welchem Geschlecht man sich zugehörig fühlt.


„Die innerlich gefühlte Geschlechtsidentität eines Menschen (auch ‚psychisches Geschlecht‘) muss nicht seinem biologischen Geschlecht entsprechen und wird auf der Basis seines eigenen psychischen Empfindens festgelegt.“

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Screenshot Seite 22 / 2711 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP (Quelle)

Damit soll der Diskriminierungsschutz ausgeweitet werden – doch zu welchem Preis? Auch nicht-binäre Personen werden jetzt offiziell in die Definition eingeschlossen.

Die Kritik: Unscharfe Definitionen und Chaos

Faika El-Nagashi, Abgeordnete der Grünen, kritisierte die Änderung scharf und sprach von „völlig unbestimmten und untauglichen Gesetzesbegriffen“. Ihrer Meinung nach wird dadurch der Diskriminierungsschutz für Frauen verwässert, da die eindeutigen Kategorien „Mann“ und „Frau“ verschwinden. Stattdessen tritt eine subjektive Wahrnehmung des Geschlechts in den Vordergrund, die schwer greifbar ist und zu rechtlichen Unsicherheiten führen könnte.

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Ein Kritikpunkt ist, dass die Definition des Geschlechts auf der Selbstwahrnehmung basiert, die in manchen Fällen schwierig nachzuweisen sein könnte. Dennoch gibt es rechtliche Prozesse, die die Anerkennung der Geschlechtsidentität regeln. Dies könnte besonders in rechtlichen Angelegenheiten problematisch sein, da es keine festen Kategorien mehr gibt, auf die sich Gerichte oder andere Institutionen stützen können.

Die ÖVP und der versehentliche Fehler

Die ÖVP stimmte der Gesetzesänderung, die die Definition von Geschlecht erweitert, versehentlich zu. Nach der Abstimmung gab die Partei bekannt, dass sie die Änderung „zu spät bemerkt“ habe. Eine Sprecherin des ÖVP-Klubs erklärte, dass dies unbeabsichtigt war: „Es ist so, dass uns das einfach passiert ist.“ Die Partei plant, den Fehler bei der nächsten konstituierenden Sitzung zu korrigieren und hofft auf die Unterstützung der FPÖ, die ebenfalls gegen die Neudefinition des Geschlechts ist.

Am 19. September 2024 hat die ÖVP in einer Presseaussendung klargestellt, dass sie die im Rahmen der Dienstrechtsnovelle beschlossene Anpassung der Geschlechtsdefinition ablehnt. Laut ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl sei die ursprüngliche Definition „vollkommen ausreichend“ gewesen, und die Änderung sei „unnötig“. Die Partei plant, den Fehler bei der nächsten konstituierenden Sitzung zu korrigieren. Die Novelle wird jedoch als „hervorragendes Gesamtpaket“ für die Pädagoginnen und Pädagogen bezeichnet. (Quelle)

Reaktion der FPÖ

Die FPÖ zeigte sich empört über die Gesetzesänderung. Klubobmannstellvertreterin Dagmar Belakowitsch kündigte an, dass sie eine Pressekonferenz unter dem Titel „ÖVP schafft mit Rot-Grün die biologischen Geschlechter ab“ halten werde. Die FPÖ kritisiert die Erweiterung der Geschlechtsdefinition scharf und sieht darin einen Angriff auf die traditionellen Geschlechterbegriffe. (Quelle)

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Potenzielle Auswirkungen auf Sport und Bildung

Einige Kritiker befürchten, dass die erweiterte Definition von Geschlecht in Bereichen wie Sport und Bildung zu Unsicherheiten führen könnte. Zum Beispiel könnten Männer, die sich als Frauen identifizieren, in Frauenwettbewerben antreten, was Fragen der Fairness aufwerfen könnte. Auch in Bildungseinrichtungen könnte die Auslegung des Geschlechts Begriffsklärungen erfordern. Diese Bedenken beziehen sich auf mögliche zukünftige Herausforderungen, die durch die erweiterte Definition von Geschlecht entstehen könnten.


Was steht im Protokoll des Nationalrates vom 18. September 2024?

Nach sorgfältiger Durchsicht des Protokolls durch das Mimikama-Team zeigt sich, dass die Erweiterung des Geschlechtsbegriffs sowohl biologische als auch soziale Dimensionen umfasst. Neben männlichen und weiblichen Personen werden auch Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung und nicht-binäre Personen berücksichtigt. Diese Erweiterung basiert auf aktuellen rechtlichen Entscheidungen und zielt darauf ab, den Diskriminierungsschutz zu erweitern.

Im Detail:

Erweiterung der Geschlechtsdefinition:
Das Protokoll beschreibt, dass der Begriff „Geschlecht“ nun sowohl biologische als auch soziale Dimensionen umfasst. Es wird darauf hingewiesen, dass neben männlichen und weiblichen Personen auch solche mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Intersexualität) einbezogen werden. Die innerlich gefühlte Geschlechtsidentität eines Menschen, auch als „psychisches Geschlecht“ bezeichnet, muss nicht mit dem biologischen Geschlecht übereinstimmen und wird auf Basis des eigenen psychischen Empfindens festgelegt.

Geschlechtsausdruck und soziale Geschlechterrolle:
Der Geschlechtsausdruck wird als individuelle Manifestation der persönlichen Geschlechtsidentität definiert und steht im Zusammenhang mit der Wahrnehmung dieser Identität durch Dritte. Der Begriff der Geschlechterrolle bezieht sich auf gesellschaftliche Vorstellungen und Erwartungen bezüglich des „Mann- oder Frauseins“, was auch den Habitus und die Kleidung einschließt.

Keine Einschränkung des Frauenförderungsgebots:
Die Änderung dient dazu, die bestehende Rechtslage zu verdeutlichen, wie sie sich aus der nationalen und internationalen Rechtsprechung ergibt. Insbesondere bezieht sich das Dokument auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 15. Juni 2018, das den Begriff „Geschlecht“ im Sinne des Personenstandsgesetzes als allgemein genug definiert ansah, um auch alternative Geschlechtsidentitäten einzuschließen.

Diskriminierungsschutz für nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Diskriminierungsschutz sich auch auf Personen erstreckt, die von der Mehrheitsgesellschaft aufgrund ihrer Geschlechtsidentität als „anders“ wahrgenommen werden. Dieser Schutz bezieht sich nicht nur auf binäre Geschlechter, sondern auch auf nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen.

Hinweis: Diese Passagen befinden sich im PDF-Dokument auf den Seiten 23 bis 27.


Fazit

Die Neudefinition des Geschlechts durch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz erweitert den Diskriminierungsschutz, stößt jedoch auf gemischte Reaktionen. Während die Grünen das Gesetz größtenteils unterstützen, äußerte Faika El-Nagashi Kritik an der unklaren Definition. Die ÖVP stimmte der Änderung versehentlich zu und plant eine Korrektur, während die FPÖ die Neudefinition scharf kritisiert. Es bleibt abzuwarten, welche rechtlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen sich daraus ergeben und wie die Debatte weitergeführt wird.

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