Die Behauptung
Ab Januar 2025 erhalten Bürgergeldempfänger eine Pauschale für Haustiere. Diese beträgt für 127 € für Hunde, 98 € für Katzen und 46 € für Kleintiere
Aufgestellt von: Social Media
Faktencheck: Falsch
Es gibt keine staatlichen Zahlungen oder Pauschalen für Haustiere im Rahmen des Bürgergeldes – weder jetzt noch ab 2025.
Kurze Faktenübersicht:
- Keine gesetzliche Grundlage: Haustiere gehören laut Sozialgesetzbuch II (SGB II) nicht zum Existenzminimum und sind nicht förderfähig.
- Ausschluss von Kostenübernahmen: Das Jobcenter zahlt keine Unterhaltskosten wie Futter oder Tierarztkosten – Ausnahmen nur in seltenen medizinischen Fällen.
- Private Hilfen: Organisationen wie Tiertafeln unterstützen bei finanziellen Engpässen, jedoch ohne staatliche Beteiligung.
Die Behauptung, dass Bürgergeld-Empfänger ab Januar 2025 finanzielle Unterstützung für Haustiere erhalten (127 € für Hunde, 98 € für Katzen, 46 € für Kleintiere), ist schlichtweg falsch. Weder gesetzliche Regelungen noch staatliche Leistungen beinhalten solche Zahlungen. Hier lesen Sie, was wirklich stimmt.
Haustiere und das Bürgergeld: Was sagt das Gesetz?
Das Bürgergeld, geregelt durch das Sozialgesetzbuch II, dient der Sicherung des Existenzminimums und umfasst Unterkunft, Heizung, sowie Kranken- und Pflegeversicherungen. Haustiere sind ausdrücklich kein Bestandteil dieser Leistungen. Ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg stellt zudem klar: Kosten für Haustiere fallen nicht unter die Grundsicherung.
Zwar dürfen Bürgergeldempfänger Haustiere halten, finanzielle Unterstützung gibt es jedoch nur in Ausnahmefällen – beispielsweise für Blindenhunde, deren Kosten die Krankenkasse übernimmt.
Herkunft der Falschmeldung
Die Zahlen (127 €, 98 €, 46 €), die auf TikTok veröffentlicht wurden, wirken willkürlich und entbehren jeglicher Grundlage.

Es ist unklar, ob die Falschmeldung absichtlich verbreitet wurde oder auf einem Missverständnis beruht.
Private statt staatliche Unterstützung
Hilfsorganisationen wie Tiertafeln bieten Unterstützung, indem sie Futter und Tierbedarf bereitstellen. Solche Angebote sind jedoch regional unterschiedlich und oft auf wenige Tiere pro Haushalt beschränkt. Eine Pauschale ist das nicht – und staatlich unterstützt wird dies ebenfalls nicht.
Zusammenfassung
Die Behauptung, dass Bürgergeldempfänger ab 2025 finanzielle Zuschüsse für Haustiere erhalten, ist frei erfunden. Das Bürgergeld deckt ausschließlich das Existenzminimum des Menschen ab. Haustierhalter mit finanziellen Engpässen sind weiterhin auf Eigeninitiative oder private Organisationen angewiesen.
Quellen:
- Sozialgesetzbuch II (SGB II): gesetze-im-internet.de
- Artikel vom 14.11.2024 (Haustiere und Bürgergeld): fr.de
- Artikel vom 15.11.2024 (So viel Geld für Hund und Katze): echo24.de
- Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg: lsg-bw.de/
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