„Die Tagespresse“: 103.000 Euro für Satire nach Urteil des OGH zugunsten der FPÖ

Satire stößt auf rechtliche Grenzen – der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheidet zugunsten der FPÖ.

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Wie alles begann – Briefe mit „Andreas-Hofer-Schnitzel“ und „Panierquote“

Im Frühjahr 2023 entschied die Satireplattform „Tagespresse“, die von der FPÖ angekündigte, aber nicht umgesetzte Wirtshausprämie selbst in die Hand zu nehmen – allerdings mit einem ironischen Twist. Im April 2023 verschickte sie satirische Briefe an 500 niederösterreichische Wirtshäuser. In den Schreiben wurde die von der FPÖ initiierte „Wirtshausprämie“ parodiert. Die Briefe behaupteten, es gäbe eine „Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur“. Als Kriterien für die Förderung wurde etwa eine „Panierquote“ genannt – oder eine Kinderkarte mit Gerichten wie dem „Gabalier-Fleischlaberl“.

Was für viele ein gelungener Scherz war, stieß bei der FPÖ auf wenig Humor. Die Partei sah ihre Rechte verletzt und zog vor Gericht. Zunächst gewann die „Tagespresse“ den Prozess vor dem Wiener Handelsgericht und dem Oberlandesgericht Wien. Beide Gerichte sahen die Satirefreiheit gewahrt. Doch die FPÖ ging in außerordentliche Revision – und erhielt vor dem OGH letztlich Recht.

Die Urteilsbegründung und ihre Folgen

Der OGH stellte fest, dass die „Tagespresse“ durch die Verwendung des FPÖ-Logos sowie der Namensrechte eine irreführende Veröffentlichung verbreitet habe. Die Satireplattform wurde zur Unterlassung sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 103.000 Euro und setzen sich wie folgt zusammen:

  • Prozesskostenersatz an die FPÖ: ca. 26.000 Euro
  • Rückforderungen zuvor geleisteter Zahlungen: 14.500 Euro
  • Inseratskosten für die Veröffentlichung des Urteils in Printmedien: ca. 63.000 Euro

Fritz Jergitsch, Chef der „Tagespresse“, zeigte sich schockiert. Das Urteil sei zwar kein existenzbedrohender Schlag, aber finanziell schmerzhaft. Besonders die Pflicht zu großformatigen Urteilsveröffentlichungen in den „Niederösterreichischen Nachrichten“ (NÖN) und den „Bezirksblättern“ sei „ungewöhnlich“.

Triumph für die FPÖ – Sarkasmus von der „Tagespresse“

Alexander Murlasits, FPÖ-Landesparteisekretär, bezeichnete das Urteil als Meilenstein: „Auch ein Satiremedium kann nicht einfach unter dem Deckmantel der Satire Unwahrheiten verbreiten und Gastwirte täuschen.“ Die Partei betonte, auch künftig konsequent gegen Fake News vorgehen zu wollen.

Die „Tagespresse“ hingegen reagierte mit zynischen Kommentaren. „Als wir diese Nachricht auf unserem Handy erhalten haben, wollten wir es am liebsten mit einem Bunsenbrenner zerstören“, so eine ironische Meldung. Auf ihrer Website liest man von einem historischen Rekord:

„Der Rekord für den teuersten Witz der Zweiten Republik wird uns nicht mehr zu nehmen sein.“

Die Tagespresse

Gleichzeitig warnte sie vor einer Medienlandschaft, in der parteinahe Kanäle wie „FPÖ-TV“, „Auf1“ und „InfoDirekt“ zunehmend an Bedeutung gewinnen könnten und „Medien, Kunst und Kultur einen Vorgeschmack auf fünf gute Jahre erleben“.

Satire vs. Recht – Ein kontroverses Urteil

Das Urteil verdeutlicht die rechtlichen Grenzen von Satire. Humoristische Übertreibungen dürfen nicht gegen Namens- oder Markenrechte verstoßen. Während die FPÖ das Urteil als Sieg für die politische Glaubwürdigkeit feiert, sieht die „Tagespresse“ die Meinungsfreiheit bedroht und prüft nun eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Ob dieser Fall langfristig die juristische Stellung von Satire in Österreich beeinflussen wird, bleibt abzuwarten.

Quelle: PULS24, Die Tagespresse

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