Die Behauptung
Die Grünen-Politikerin Renate Künast fordert von Facebook, dass nicht nur ein Falschzitat über sie gelöscht wird, sondern auch alle „kerngleichen“ Varianten davon. Der Bundesgerichtshof (BGH) setzt das Verfahren jedoch aus und wartet auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), um die Rechtslage zu klären.
Wahr
Wahr. – Der Fall bleibt vorerst ungeklärt, da der EuGH über die Verantwortung sozialer Netzwerke entscheiden muss.
Die Verbreitung von Falschzitaten kann erheblichen Schaden anrichten, insbesondere für Politiker. Während Facebook sich gegen eine umfassendere Löschpflicht wehrt, argumentiert Künast, dass Plattformen mehr Verantwortung übernehmen müssen. Der BGH sieht die Klärung dieser Frage als von europäischer Tragweite und überlässt dem EuGH die Entscheidung.
Kurze Faktenübersicht:
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Hintergrund des Falls: Ein Falschzitat über Renate Künast wurde als Meme auf Facebook verbreitet. Sie fordert, dass alle Varianten dieses Memes gelöscht werden müssen, ohne dass sie jeden einzelnen Beitrag melden muss.
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Gerichtliche Auseinandersetzung: Das Oberlandesgericht Frankfurt gab ihr 2024 teilweise recht, verneinte jedoch einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
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Entscheidung des BGH: Der Bundesgerichtshof setzt das Verfahren aus und wartet auf eine Grundsatzentscheidung des EuGH, da es um europäisches Recht geht.
Falschzitat auf Facebook: Ein Meme mit fatalen Folgen
In sozialen Netzwerken verbreiten sich Falschinformationen rasant – so auch im Fall von Renate Künast. Ein Meme, das ihr die Aussage „Integration fängt damit an, dass sie als Deutscher mal Türkisch lernen“ zuschrieb, wurde auf Facebook vielfach geteilt. Doch Künast hat diesen Satz nie gesagt. Die Grünen-Politikerin klagt nun gegen Facebooks Mutterkonzern Meta – und fordert weitreichende Maßnahmen.
Wir von Mimikama haben über dieses Meme bereits im September 2018 hier berichtet.
Löscht Facebook nicht genug?
Obwohl das ursprüngliche Meme inzwischen entfernt wurde, fordert Künast, dass Facebook auch alle „kerngleichen“ Varianten ohne zusätzliche Hinweise ihrerseits löschen muss. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte diesen Anspruch, doch Meta ging in Revision. Der Konzern argumentiert, dass eine manuelle Überprüfung jedes Beitrags unzumutbar sei – eine Haltung, die nicht nur Künast, sondern auch Organisationen wie HateAid kritisieren.
Der Streit um die Löschpflicht
Facebook sieht sich als Hosting-Anbieter, der nur auf konkrete Meldungen reagieren müsse. Kritiker halten dagegen: Ein Milliardenkonzern, der mit Inhalten auf seiner Plattform Geld verdient, müsse aktiv gegen Falschinformationen vorgehen. „Die Macht dieser Konzerne und ihr Geschäftsmodell sind eine große Gefahr für unsere Demokratie“, betont Künast.
Europäische Dimension: Der Fall liegt beim EuGH
Der BGH sieht in dem Verfahren eine grundsätzliche Frage des europäischen Rechts. In Luxemburg ist bereits ein ähnlicher Fall aus Rumänien anhängig. Erst nach dessen Entscheidung wird der BGH über die Künast-Klage urteilen. Die Kernfrage: Müssen Plattformen aktiv nach problematischen Inhalten suchen – oder reicht es, wenn sie auf Meldungen reagieren?
Fazit zum Fall Künast vs. Facebook
Die Entscheidung des EuGH könnte weitreichende Folgen für den Umgang mit Falschinformationen haben. Sollte das Gericht eine umfassendere Löschpflicht für Plattformen festlegen, könnte dies den Druck auf soziale Netzwerke erheblich erhöhen. Für Betroffene wie Renate Künast geht es um mehr als nur ein Meme – es geht um den Schutz der eigenen Glaubwürdigkeit und die Frage, wer für die Verbreitung von Desinformation Verantwortung übernimmt.
Quelle: hateaid.org
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