Die Behauptung
Eine Berliner Schule hat Eltern schriftlich dazu aufgefordert, ihre Kinder – unabhängig von ihrer Religion – zum muslimischen Fastenbrechen (Iftar) zu schicken. Die Teilnahme wurde als verpflichtend dargestellt, da für die Veranstaltung regulärer Unterricht ausfällt.
Wahr
Wahr. Tatsächlich hat die Zuckmayer-Oberschule in Berlin-Neukölln ein Schreiben an Eltern der siebten Klassen geschickt, in dem das Fastenbrechen als verpflichtend dargestellt wurde. Dies verstößt jedoch gegen das Neutralitätsgebot staatlicher Schulen. Nach Intervention der Berliner Bildungsverwaltung wurde klargestellt, dass die Teilnahme freiwillig ist und kein Unterricht entfällt.
Kurze Faktenübersicht:
- Schreiben der Schule: Eltern wurden über eine Fastenbrechen-Veranstaltung informiert – mit Hinweis auf Anwesenheitspflicht.
- Religiöse Neutralität: Staatliche Schulen dürfen keine verpflichtenden religiösen Veranstaltungen durchführen.
- Reaktion der Bildungsverwaltung: Die Schule wurde angewiesen, die Einladung zu korrigieren und klarzustellen, dass die Teilnahme freiwillig ist.
War das Fastenbrechen wirklich verpflichtend?
Die Zuckmayer-Schule im Berliner Stadtteil Neukölln sorgte mit einer Einladung an die Eltern für Aufsehen. In einem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass Schüler der siebten Klassen an einem Iftar teilnehmen sollen – einer muslimischen Tradition während des Fastenmonats Ramadan. Besonders brisant: Die Veranstaltung war laut Schreiben verpflichtend, und an anderer Stelle würde Unterricht entfallen.
„Einladung zum Iftar der Klasse …
Wortlaut der Einladung (sic!)
Liebe und Schüler, liebe Eltern,
ich möchte Sie darüber informieren, dass wir in der Schule einen Iftar (Fastenbrechen) veranstalten. Das heißt, Ihr Kind wird von 17:30 bis 20 Uhr in der Schule sein. Dafür ist es wichtig, dass sie etwas mitbringen. Wir haben gemeinsam eine Essensliste erstellt. Dieses Treffen ist verpflichtend, da wir dafür einen anderen Unterricht ausfallen lassen.“
Dass eine öffentliche Schule eine religiöse Veranstaltung mit Anwesenheitspflicht organisiert, sorgte für Empörung bei Eltern. Das Foto der Einladung kursiert mittlerweile über WhatsApp, was die Aufregung darüber natürlich noch steigert.
Auf einer Facebook-Seite, die laut eigener Angabe nicht von der Schule selbst betrieben wird, dürften sich die Anfragen dazu bereits häufen, da hier vor Kurzem ein Beitrag veröffentlicht wurde, dass keine Auskunft zum Schreiben bzw. Zeitungsberichten gegeben werden kann.
Verstoß gegen das Neutralitätsgebot?
In Deutschland gilt für staatliche Schulen das Neutralitätsgebot: Religion darf im Schulalltag zwar thematisiert, aber nicht verpflichtend praktiziert werden. Das bedeutet, dass Schüler nicht gezwungen werden können, an religiösen Veranstaltungen teilzunehmen – egal, welcher Glaubensrichtung sie angehören.
Ein Sprecher der Berliner Bildungsverwaltung stellte gegenüber der „Bild“ klar:
„Nach Rücksprache mit der regionalen Schulaufsicht und der Schule wurde klargestellt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung ausdrücklich freiwillig ist und auch kein Unterricht entfällt.“
Mit anderen Worten: Die ursprüngliche Einladung widersprach den geltenden Vorgaben und musste korrigiert werden.
Warum sorgt der Vorfall für so viel Aufregung?
Neukölln ist ein Stadtteil mit einem hohen Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund, viele davon muslimischen Glaubens. Daher sind auch an Schulen viele Schüler muslimischer Herkunft. Doch das entbindet Schulen nicht von der Pflicht, religiös neutral zu bleiben.
Der Vorfall zeigt, wie schnell sich Eltern über eine mögliche Beeinflussung ihrer Kinder sorgen – insbesondere, wenn es um religiöse Themen geht. Auch wenn die Absicht der Schule vermutlich pädagogisch begründet war, ist die Pflicht zur Teilnahme ein klarer Verstoß gegen die Regeln.
Fazit
Die Zuckmayer-Schule hat mit ihrem Einladungsschreiben Grenzen überschritten. Staatliche Schulen dürfen keine religiösen Veranstaltungen verpflichtend machen. Nach dem Eingreifen der Berliner Bildungsverwaltung wurde die Teilnahme als freiwillig klargestellt – genau so, wie es das Neutralitätsgebot verlangt.
Ob es sich hierbei um ein Missverständnis oder eine bewusste Entscheidung der Schule handelte, bleibt unklar. Die Schuldirektion äußerte sich bisher nicht zu dem Vorfall.
Quelle: t-online.de, Bild
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