Sozialleistungs-Betrug in Österreich? Der Ukraine-Mythos

Ukrainische Geflüchtete erhalten in Österreich keine Mindestsicherung – trotzdem wird ihnen genau das unterstellt.

Die Behauptung

Ukrainische Geflüchtete „holen sich“ in Österreich Sozialhilfe (Mindestsicherung), obwohl sie eigentlich in der Ukraine leben – sichtbar an ausgebuchten Flixbus-Fahrten.

Falsch

Falsch! Ukrainische Geflüchtete haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung in Österreich. Sie erhalten lediglich Grundversorgung – und nur dann, wenn sie sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten.

Kurze Faktenübersicht:

  • Kein Anspruch auf Mindestsicherung: Nur bestimmte Gruppen dürfen diese beziehen – Ukrainer gehören nicht dazu.

  • Grundversorgung statt Sozialhilfe: Ukrainische Geflüchtete erhalten nur Leistungen zur Deckung des Alltagsbedarfs.

  • Aufenthalt notwendig: Wer Österreich verlässt, verliert den Anspruch auf Leistungen.

  • Fahrkosten nach Kiew hoch: Die Rückreise frisst einen Großteil der staatlichen Unterstützung auf.

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Ukrainische Geflüchtete in Österreich: Zwischen Realität und Desinformation

Seit Monaten kursieren in sozialen Netzwerken Narrative, die ukrainischen Geflüchteten unterstellen, das österreichische Sozialsystem auszunutzen. Der neueste Vorwurf: Sie würden sich Sozialleistungen in Österreich abholen und dann in der Ukraine leben, angeblich beweisbar durch „volle Flixbusse“. Doch was steckt wirklich hinter diesen Behauptungen?

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“Die Flixbusse von Wien nach (!) Kiew sind weiterhin gut gebucht. Die „Flüchtlinge“ fahren nach der Abholung der Sozialleistungen wieder nach Hause. Bis zum nächsten Monat. Die Mindestsicherung beträgt in Österreich maximal 1.572,- Euro pro Kopf und Monat. In Österreich sind knapp 80.000 Ukrainer gemeldet. Alle sind zum Bezug der Mindestsicherung berechtigt, da sie rechtlich den Österreichern gleich gestellt wurden. Das Durchschnittseinkommen in der Ukraine liegt bei 350,- USD pro Monat. Es gibt also wirtschaftliche Anreize für einen Ukrainer, einmal pro Monat nach Wien zu fahren um seine Mindestsicherung abzuholen. Den österreichischen Steuerzahler kostet das bis zu 125 Millionen Euro. Monat für Monat. Könnten wir den Schutz für „Flüchtlinge“ aus allen Nationen bitte auf Verpflegung und Unterkunft beschränken? So ist jeder Asylant ein Trottel, der nicht nach Österreich kommt, um auf unsere Kosten zu leben.”

Sozialleistungs-Betrug in Österreich? Der Ukraine-Mythos
Screenshot der Behauptung

Der Vorwurf: Reisen statt Integration, mit Geld aus Österreich

Der Vorwurf ist perfide und einfach gestrickt: Ukrainer kassieren Mindestsicherung und reisen regelmäßig mit dem Bus zurück in ihre Heimat, angeblich ohne Konsequenzen. Dieses Bild wird in Telegram-Kanälen und Kommentarspalten immer wieder bemüht, um Stimmung gegen Geflüchtete zu machen. Ein oft genanntes „Beweisstück“: Angeblich ausgebuchte Flixbusse nach Kiew.

Doch dieser Mythos beruht auf Halbwahrheiten, Missverständnissen, und gezielter Irreführung.

Die Realität: Kein Zugang zur Mindestsicherung

Laut österreichischem Recht erhalten ukrainische Geflüchtete keine Mindestsicherung. Diese ist bestimmten Personengruppen vorbehalten, etwa Asylberechtigten oder Menschen mit mindestens fünfjährigem rechtmäßigen Aufenthalt.

Ukrainische Staatsbürger mit einem „Ausweis für Vertriebene“ fallen nicht in diese Kategorien. Ihr Aufenthalt in Österreich basiert auf der Vertriebenen-Verordnung, gestützt durch eine EU-Richtlinie. Damit haben sie Anspruch auf eine sehr eingeschränkte Unterstützung, die Grundversorgung. Diese beträgt maximal 425 Euro pro Monat bei privater Unterkunft (inkl. Miet- und Verpflegungskosten).

Warum die „Abholung“ keinen Sinn ergibt

Die Behauptung, dass sich Geflüchtete mit Flixbus-Fahrten in die Ukraine bereichern, hält einer realistischen Kosten-Nutzen-Rechnung nicht stand:
Ein Busticket von Wien nach Kiew kostet zwischen 60 und 90 Euro, eine Hin- und Rückfahrt verschlingt damit bis zu 180 Euro. Bei einer maximalen monatlichen Unterstützung von 425 Euro würde fast die Hälfte des Betrags für die Fahrt selbst draufgehen.

Zudem ruht der Anspruch auf Grundversorgung während eines Auslandsaufenthalts. Wer also tatsächlich regelmäßig in die Ukraine reist, muss das melden, ansonsten droht der Entzug des Aufenthaltstitels und der Leistungen.

Faktencheck statt Hetze

Das österreichische Innenministerium bestätigt: Der Aufenthalt im Inland ist Voraussetzung für den Bezug der Grundversorgung. Auslandsreisen sind meldepflichtig, und führen zur temporären Unterbrechung der Leistungen. Wiederholte Verstöße können zum dauerhaften Entzug führen.

Auch die Flixbus-Verbindungen sind kein Beleg für Massenreisen. Die meisten Routen nach Kiew beinhalten Umstiege, und es gibt keine Anzeichen, dass gezielt Geflüchtete diese Angebote zur „Sozialleistungs-Abholung“ nutzen. Das Narrativ der „vollen Busse“ basiert auf selektiver Wahrnehmung und bewusster Irreführung.

Fazit zum Thema

Die Vorstellung, ukrainische Geflüchtete würden sich in Österreich an der Mindestsicherung bereichern, entbehrt jeder Grundlage. Sie erhalten ausschließlich Grundversorgung, und auch nur bei tatsächlichem Aufenthalt in Österreich. Die Behauptung vom massenhaften Sozialmissbrauch per Flixbus ist ein populistisches Märchen, das durch Fakten schnell entlarvt wird.

Quelle: dpa

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