Im Moment gibt einen stillen Protest, der es auf die ganzen Hetzbilder abgesehen hat. Umschrieben wird dieser mit den Worten: “Ich beabsichtige, Facebook mit Comic-Helden zu füllen, um die Sättigung der negativen Bildern und Videos zu kämpfen. Gib mir ein ‚LIKE‘ und ich werde auch Dir einen Charakter zuweisen…”

Bereits im April 2014 gab es auf Facebook diese Aktion. Wir haben damals hier berichtet: “Disney Bilder auf Facebook! Achtung-Urheberrechtsverletzung” Die Idee dahinter mit solchen Bilder “NEGATIVE Statusbeiträge” zu verdrängen mag ja gut sein, aber ACHTUNG. Alle Zeichentrickfiguren sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Erlaubnis des Urhebers nicht im Internet veröffentlicht werden.

Was das Urheberrecht betrifft, dürfte sich von 2014 auf 2015 nicht viel verändert haben.

Was sagt “Disney” eigentlich selbst dazu? Auf eine Useranfrage hat “Disney” 2014 folgende Antwort gegeben:

image

Hi,…. diese Aktion ist nicht von uns initiiert, d.h. die Bilder sind nicht von uns auch nicht für eine Nutzung freigegeben.

Alle Zeichentrickfiguren sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Erlaubnis des Urhebers nicht im Internet veröffentlicht werden.

Dabei ist es nicht relevant ob:

  • Das Bild im GANZEN oder ob hier nur ein KLEINER AUSSCHNITT zu sehen ist.
  • Das Bild aus Comicheften abgescannt oder abfotografiert wurde.
  • Das Bild aus einem Film heraus kopiert wurde.
  • Das Bild mittels Google-Bildersuche gefunden wurde oder ob
  • Das Bild selbst nach gezeichnet wurde..

Bereits im Jahre 2010 gab es Abmahnungen zu dem Thema: “Comic-& Cartonnhelden” als Facebook Profilbild.

Rechtsanwalt Karsten Gulden von https://ggr-law.com/ hat damals bereits geschrieben:

Das Verwenden dieser geschützten Figuren, steht vorbehaltlos dem Rechteinhaber zu. Da ist es auch egal, welche Größe die Abbildung besitzt. Jeder der ein solches Bild als Profilbild auf seiner Facebook-Seite oder einem anderen beliebigen sozialen Netzwerk nutzt, kann einen urheberrechtlichen Verstoß nach § 19a UrhG begehen.
Auf ein Verschulden kommt es hierbei nicht an. Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. Dabei ist es auch egal, dass Facebook dazu aufgerufen hat. Jeder Profilinhaber ist für sein Tun selbst verantwortlich!
Es kann daher nur dringend angeraten werden, keine Bilder von Comicfiguren oder Bilder von Prominenten im eigenen Profil zu verwenden, da die Verwendung in der Regel einen rechtlichen Verstoß darstellt, der kostenpflichtig unterbunden werden kann.
Verweis: https://ggr-law.com/urheberrecht/faq/comicbilder-als-profilbild-bei-facebook.html

Hinweis! Wir haben am 24.9.2015 mit Disney Kontakt aufgenommen. Wir bekommen eine eine umfangreiche Antwort und werden diese, sobald wir diese erhalten haben, in diesem Bericht veröffentlichen!


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  • Rot (Falsch/Irreführend): Markiert Informationen, die definitiv falsch oder irreführend sind.
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