Im Moment machen folgende Statusbeiträge die Runde auf Facebook:

Der Plan ist, Facebook mit Disney Bildern zu füllen, um die negativen Posts für einen Tag zu verdrängen. Drücke „gefällt mir“ und du bekommst von mir einen Disney Charakter, der mich an dich erinnert.
Du musst dann ein Bild von deinem Charakter mit diesem Text posten, um die Sache weiterzuführen.
Viel Spaß

Diese Statusbeiträge sehen so aus:

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Die Idee dahinter mit solchen Bilder “NEGATIVE Statusbeiträge” zu verdrängen mag ja gut sein, aber ACHTUNG…

…wie sieht es hier mit einer möglichen Urheberrechtsverletzung aus?

Was sagt “Disney” eigentlich selbst dazu?

Auf eine Useranfrage hat “Disney” folgende Antwort gegeben:

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Disney: …diese Aktion ist nicht von uns initiiert, d.h. die Bilder sind von uns auch nicht für eine Nutzung freigegeben.

Alle Zeichentrickfiguren sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Erlaubnis des Urhebers nicht im Internet veröffentlicht werden.

Dabei ist es nicht relevant ob:

  • Das Bild im GANZEN oder ob hier nur ein KLEINER AUSSCHNITT zu sehen ist.
  • Das Bild aus Comicheften abgescannt oder abfotografiert wurde.
  • Das Bild aus einem Film heraus kopiert wurde.
  • Das Bild mittels Google-Bildersuche gefunden wurde oder ob
  • Das Bild selbst nach gezeichnet wurde..

Bereits im Jahre 2010 gab es Abmahnungen zu dem Thema: “Comic-& Cartonnhelden” als Facebook Profilbild.

Unsere Rechtsanwalt Karsten Gulden von https://ggr-law.com/ hat damals bereits geschrieben:

Das Verwenden dieser geschützten Figuren, steht vorbehaltlos dem Rechteinhaber zu. Da ist es auch egal, welche Größe die Abbildung besitzt. Jeder der ein solches Bild als Profilbild auf seiner Facebook-Seite oder einem anderen beliebigen sozialen Netzwerk nutzt, kann einen urheberrechtlichen Verstoß nach § 19a UrhG begehen.
Auf ein Verschulden kommt es hierbei nicht an. Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. Dabei ist es auch egal, dass Facebook dazu aufgerufen hat. Jeder Profilinhaber ist für sein Tun selbst verantwortlich!
Es kann daher nur dringend angeraten werden, keine Bilder von Comicfiguren oder Bilder von Prominenten im eigenen Profil zu verwenden, da die Verwendung in der Regel einen rechtlichen Verstoß darstellt, der kostenpflichtig unterbunden werden kann.
Verweis: https://ggr-law.com/urheberrecht/faq/comicbilder-als-profilbild-bei-facebook.html

 

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MIMIKAMA

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)