Die Behauptung
Laut Bundesverfassungsgericht sind alle Wahlen und Gesetze rückwirkend ungültig. Angeblich habe Karlsruhe im Juli 2012 das Wahlrecht seit 1956 für ungültig erklärt und somit gebe es keinen legitimen Bundestag.
Aufgestellt von: Soziale Medien
Falsch
Falsch: Das Bundesverfassungsgericht erklärte lediglich einzelne Regelungen des Bundeswahlgesetzes von 2011 als verfassungswidrig. Das Urteil hatte keinerlei rückwirkende Wirkung auf frühere Wahlen oder Gesetze. Alle Bundestagswahlen seit 1956 bleiben vollständig gültig und rechtmäßig.
Kurze Faktenübersicht:
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Keine generelle Ungültigkeit: Urteil vom 25. Juli 2012 betraf nur einzelne Passagen des Bundeswahlgesetzes von 2011.
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Keine rückwirkenden Folgen: Vergangene Bundestagswahlen blieben und bleiben rechtskräftig.
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Gericht klarstellend: Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff bezeichnete solche Behauptungen explizit als „grob falsch“.
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Rechtsstaat intakt: Selbst verfassungswidrige Passagen im Wahlgesetz führen nicht automatisch zur Aufhebung früherer Wahlen oder Gesetze.
Die Behauptung erklärt: Manipulation durch Halbwahrheiten!
Seit vielen Jahren kursiert ein hartnäckiges Gerücht, das da lautet: „Alle Wahlen und Gesetze sind rückwirkend bis zum Jahr 1956 ungültig, denn das Bundesverfassungsgericht hätte 2012 genau dies festgestellt!“ Gerne werden auch diverse „Beweise“ angeführt. – Tja, wenn man die nur richtig einordnen und verstehen würde. Aber dafür sind ja wir da. 😉
Und was ist wirklich dran? Gar nichts!
Diese Aussage wurde völlig aus ihrem Kontext gerissen. Tatsächlich bezieht sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2012 ausdrücklich auf eine sehr spezifische Gesetzesänderung aus dem Jahr 2011, die das Bundeswahlgesetz betraf. Genauer gesagt ging es um die Vergabe von sogenannten Überhangmandaten, die bei Wahlen entstehen können. Dabei bemängelte das Gericht, dass diese Regelung gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit verstieß.
Es gab jedoch keinerlei Aussagen, die darauf hindeuten würden, frühere Wahlen oder Gesetze seien ungültig geworden. Genau das bestätigte auch die damals beteiligte Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff ausdrücklich
„Das Urteil aus dem Jahr 2012 ist nicht aus einem Wahlprüfungsverfahren hervorgegangen und kann damit auf die Gültigkeit der vorausgegangenen Bundestagswahl (von noch früheren Wahlen ganz zu schweigen) schon aus diesem Grund keine Auswirkungen haben.“
Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff
Dass der Rechtsstaat in Deutschland seit 1956 erloschen sei, und es danach keine einzige gültige Wahl gegeben hätte, ordnet Lübbe-Wolf als „grob falsch“ ein.
Doch durch die falsche Verknüpfung einzelner, gezielt aus dem Zusammenhang gerissener Sätze entstand eine manipulative und irreführende Behauptung. Dabei werden Bürgerinnen und Bürger bewusst verunsichert, um Zweifel an der Legitimität des demokratischen Systems zu säen.
Warum das Gerücht immer wiederkehrt: Die gefährlichen Hintergründe!
Die Behauptung, dass Deutschland seit Jahrzehnten ohne legitime Gesetze und Wahlen dastehe, wird vor allem in einschlägigen Kreisen verbreitet. Dahinter stehen oft Gruppierungen und Einzelpersonen, die gezielt Desinformationen nutzen, um Misstrauen in die Demokratie zu schüren. Besonders perfide dabei: Es werden real existierende Ereignisse und Aussagen völlig verzerrt wiedergegeben, um Glaubwürdigkeit vorzutäuschen.
Bei oben angeführtem X-Beitrag wird beispielsweise ein Videoausschnitt von Horst Seehofer vom 15. Oktober 2015 angeführt. Dort sagt Seehofer tatsächlich: „Es gilt zurzeit keine Ordnung, es gilt kein Vertrag, es gilt kein Gesetz. Und meine Damen und Herren, ich hätte mir nie vorstellen können – in meiner gesamten politischen Laufbahn-, dass ich mich als Ministerpräsident des Freistaats Bayern dafür rechtfertigen muss, wenn ich dafür werbe, den Rechtsstaat wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen, meine Damen und Herren.“
Was nicht gezeigt wird, ist der Kontext seiner Rede. Denn in Wahrheit sprach Seehofer über die Flüchtlingspolitik und forderte darin deutlich, endlich klare Regeln und Begrenzungen in der Zuwanderungspolitik zu schaffen. Seine Aussage hatte mit dem Wahlrecht oder der Legitimität von Gesetzen und Wahlen überhaupt nichts zu tun.
Solche manipulativen Ausschnitte dienen dazu, Ängste und Unsicherheit bei Bürgerinnen und Bürgern zu erzeugen. Durch gezielte Irreführung sollen Zweifel am demokratischen Rechtsstaat geschürt und politische Institutionen diskreditiert werden. Dabei werden bekannte Politiker oder scheinbar seriöse Quellen gezielt instrumentalisiert und aus dem Zusammenhang gerissen.
Faktencheck mit Substanz: Was sagt das Gesetz wirklich?
Auch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz regelt eindeutig, wie mit für nichtig erklärten Gesetzen umzugehen ist.
§ 79 dieses Gesetzes stellt klar, dass bereits abgeschlossene und nicht mehr anfechtbare Entscheidungen nicht rückwirkend ihre Gültigkeit verlieren. Selbst wenn also ein Gesetz vom Gericht für nichtig erklärt wird, bleiben alle bisherigen darauf basierenden Entscheidungen und Handlungen, darunter auch Bundestagswahlen, rechtlich bestehen.
Dies bedeutet konkret: Weder die Bundestagswahl von 1956 noch die von 2005 oder andere Wahlen wurden jemals vom Bundesverfassungsgericht rückwirkend ungültig erklärt. Solche Behauptungen sind daher nicht nur falsch, sondern bewusst irreführend und gefährlich.
Zahlreiche renommierte Expertinnen und Experten bestätigten mehrfach, darunter die frühere Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff, dass es keine Rechtsgrundlage für eine rückwirkende Ungültigkeit gäbe. Auch das vielfach zitierte Urteil (BverfGE 3,288 (319f)) behandelt keinesfalls die Gültigkeit heutiger Gesetze oder Wahlen, sondern bezieht sich auf völlig andere Sachverhalte und Zusammenhänge.
FAQ
Hat das Bundesverfassungsgericht tatsächlich alle Wahlen ungültig erklärt?
Nein. Das Urteil von 2012 bezog sich nur auf eine spezifische Regelung aus dem Jahr 2011 und hatte keine Rückwirkung.
Warum kursiert das Gerücht trotzdem ständig?
Gezielte Desinformation nutzt diese Halbwahrheiten bewusst, um Zweifel an Demokratie und Rechtsstaat zu schüren.
Kann ein für ungültig erklärtes Gesetz rückwirkend alle Entscheidungen aufheben?
Nein. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz schützt bereits abgeschlossene Entscheidungen vor rückwirkender Ungültigkeit.
Was hat Horst Seehofer 2015 dazu gemeint?
Seine Aussage wurde völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Er sprach über Flüchtlingspolitik, nicht über das Wahlrecht.
Die Fakten sprechen für sich: Unser Fazit zur Wahlrechtslüge!
Die Faktenlage ist klar und eindeutig: Die Behauptung, alle Wahlen und Gesetze seit 1956 seien ungültig, ist falsch und irreführend. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 betraf einzig eine spezielle Regelung von 2011. Alle bisherigen Wahlen sind rechtmäßig, legitim und gültig.
Solche bewussten Manipulationen gefährden unsere Demokratie, deshalb sollten sie sofort als Falschinformationen erkannt und zurückgewiesen werden!
Quellen:
Wahlen seit 1956 ungültig – Stimmt das wirklich?
Wahlen aufgrund Rechtslage illegal? Faktencheck!
Alle Wahlen, Gesetze, Verordnungen seit 1957 ungültig? Nein!
dpa – Gericht erklärte Wahlgesetz, nicht aber alle Wahlen seit 1956 für nichtig
Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG), insbesondere § 79
BVerfG – Pressemitteilung – Nr. 58/2012 vom 25. Juli 2012
BVerfG – Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag verfassungswidrig
BVerfG – Pressemitteilung – Nr. 68/2008 vom 3. Juli 2008
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