Die Behauptung
Das Bundesverfassungsgericht erklärte im Juli 2012 das Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig, weshalb alle Wahlen nach 1956 ungültig seien.
Aufgestellt von: Soziale Medien
Faktencheck: Falsch
Diese Behauptung ist falsch. Das Urteil bezog sich ausschließlich auf eine spezifische Änderung des Wahlgesetzes von 2011. Es wurde nie entschieden, dass frühere Wahlen ungültig wären. Die Wahlen bleiben gültig und rechtmäßig.
Kurze Faktenübersicht:
- Urteil vom 25. Juli 2012: Es ging nur um die Verfassungswidrigkeit eines bestimmten Aspekts des Bundeswahlgesetzes von 2011, nicht um frühere Wahlen.
- Keine Auswirkungen auf frühere Wahlen: Frühere Bundestagswahlen sind weiterhin gültig. Es gab keine Ungültigerklärung oder Rückwirkung auf vorherige Wahlen.
- Verfassungsrichterin bestätigt: Laut der damaligen Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff handelt es sich bei den Behauptungen über eine Ungültigkeit um grob falsche Interpretationen.
- Rechtliche Grundlage: Ein für nichtig erklärtes Gesetz beeinflusst zwar die Vergangenheit, jedoch bleiben vergangene Entscheidungen oder Wahlen unberührt, wenn sie nicht direkt angefochten werden.
In sozialen Netzwerken kursiert wieder einmal die Behauptung, dass alle Bundestagswahlen nach 1956 ungültig seien. Angeblich habe das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2012 entschieden, dass das Bundeswahlgesetz verfassungswidrig sei und somit alle Wahlen null und nichtig wären.
Was steht tatsächlich im Urteil von 2012?
Am 25. Juli 2012 erklärte das Bundesverfassungsgericht einzelne Regelungen des Bundeswahlgesetzes als verfassungswidrig. Betroffen war das Verfahren zur Zuteilung von Sitzen im Bundestag. Die Richter kritisierten, dass Überhangmandate in unverhältnismäßiger Weise die Verhältniswahl verzerren könnten. Dadurch würden die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl verletzt.
Das Urteil bezog sich jedoch ausschließlich auf die damals geplante Neuregelung des Gesetzes und hatte keine Rückwirkung auf frühere Wahlen. Eine Ungültigerklärung früherer Wahlen wurde weder gefordert noch ausgesprochen.
Hintergrund: Frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts
Bereits im Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des Bundeswahlgesetzes zur Bundestagswahl 2005 kritisiert. Auch hier stand das sogenannte „negative Stimmgewicht“ im Mittelpunkt – ein Effekt, bei dem eine Partei durch weniger Wählerstimmen mehr Mandate erhalten könnte. Dennoch wurden weder die Wahl von 2005 noch andere Wahlen für ungültig erklärt.
Die damalige Richterin Gertrude Lübbe-Wolff betonte später gegenüber der dpa, dass es sich bei diesen Urteilen nicht um Wahlprüfungsverfahren handelte. Somit gab es keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der betroffenen oder vorangehenden Wahlen.
Warum hält die Behauptung dennoch so hartnäckig?
Falsche oder bewusst irreführende Interpretationen von Gerichtsurteilen werden immer wieder genutzt, um Misstrauen in politische Institutionen zu säen. Besonders vor wichtigen Wahlen tauchen solche Gerüchte vermehrt auf, um Unsicherheit bei Wählerinnen und Wählern zu schüren. Die Grafik und die dazugehörigen Texte auf Facebook verwenden juristische Begriffe und Zitate aus dem Urteil, um einen Anschein von Glaubwürdigkeit zu erwecken. Dabei werden die tatsächlichen Inhalte des Urteils verdreht oder aus dem Kontext gerissen.
Was sagt das Gesetz zur Rückwirkung von Nichtigkeitsentscheidungen?
Grundsätzlich wird ein Gesetz, das für verfassungswidrig erklärt wird, so behandelt, als hätte es nie existiert. Doch das bedeutet nicht automatisch, dass alle auf seiner Grundlage erlassenen Entscheidungen, wie z. B. vergangene Wahlen, ungültig sind, wie im § 79 BVerfGG festgehalten ist.
Mit anderen Worten: Selbst wenn bestimmte Regelungen des Wahlrechts für ungültig erklärt wurden, betrifft das nur zukünftige Wahlen und nicht jene, die bereits durchgeführt wurden.
Fazit
Nein, diese Behauptung entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Das Urteil von 2012 erklärte lediglich einzelne Absätze des Bundeswahlgesetzes von 2011 für verfassungswidrig. Weder frühere Wahlen noch die Legitimität der deutschen Bundesregierung wurden dadurch infrage gestellt. Experten, wie die ehemalige Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff, haben solche Gerüchte mehrfach als „grob falsch“ zurückgewiesen.
Quellen:
Wahlen aufgrund Rechtslage illegal? Faktencheck!
Alle Wahlen, Gesetze, Verordnungen seit 1957 ungültig? Nein!
dpa – Gericht erklärte Wahlgesetz, nicht aber alle Wahlen seit 1956 für nichtig
Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG), insbesondere § 79
BVerfG – Pressemitteilung – Nr. 58/2012 vom 25. Juli 2012
BVerfG – Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag verfassungswidrig
BVerfG – Pressemitteilung – Nr. 68/2008 vom 3. Juli 2008
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