Die Behauptung
Arbeitende Männer könnten ihre Ehefrau künftig nicht mehr mitversichern. Arbeitslose Männer mit zwei oder drei Ehefrauen könnten dagegen weiterhin alle kostenlos versichern lassen.
Aufgestellt von: Ruben Rupp (AfD); verbreiteter Beitrag zur Familienversicherung und vorgelegter Screenshot
Irreführend
Irreführend. Die Mitversicherung wird ab 2028 für manche Paare teurer, bleibt aber möglich. Weitere Ehefrauen können nicht beim selben Mann mitversichert werden. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen selbst versichert sein.
Auch nach der Reform kann eine Ehefrau über ihren arbeitenden Mann krankenversichert bleiben. Ab 2028 kostet das manche Paare zusätzlich Geld, für andere bleibt es beitragsfrei. Ein arbeitsloser Mann darf deshalb aber nicht mehrere Ehefrauen kostenlos bei sich mitversichern.
Genau diesen Eindruck vermittelt der verbreitete Beitrag. Er lässt Ausnahmen weg und vermischt zwei verschiedene Wege, krankenversichert zu sein.
Was sich für Ehepaare tatsächlich ändert
Bisher können Ehepartner mit wenig oder keinem eigenen Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitversichert werden. Ab 2028 fällt für einen Teil dieser Paare ein Zuschlag von 2,5 Prozent des Einkommens des arbeitenden Partners an. Die Frau verliert dadurch nicht ihren Versicherungsschutz.
Es gibt außerdem Ausnahmen: Betreut die mitversicherte Person ein Kind unter zwölf Jahren, bleibt die Mitversicherung beitragsfrei. Auch für Menschen mit Pflegegrad 3 bis 5 oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gelten Ausnahmen. Das beschreibt das Bundesgesundheitsministerium. Die pauschale Aussage, arbeitende Männer könnten ihre Frau künftig nicht mehr mitversichern, stimmt daher nicht.
Warum mehrere Ehefrauen dadurch keinen Vorteil haben
Bei mehreren Ehefrauen ist die Familienversicherung nach der geltenden Verwaltungspraxis auf die zuerst geheiratete Frau beschränkt. Weitere Ehefrauen können nicht beim selben Mann mitversichert werden. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages erklären das auf Seite 16 ihrer Ausarbeitung. Die Grundlage sind die Regeln zur Familienversicherung und zur Berücksichtigung ausländischer Ehen im deutschen Sozialrecht.
Eine weitere Ehefrau kann allerdings selbst einen Anspruch auf Krankenversicherung haben. Ein Beispiel: Bekommt sie als erwerbsfähige Person Grundsicherung, zahlt das Jobcenter in der Regel ihre Krankenkassenbeiträge. So erläutert es die Bundesagentur für Arbeit. Sie ist dann aufgrund ihres eigenen Leistungsanspruchs versichert. Dass ihr Mann arbeitslos ist oder mehrere Frauen hat, reicht dafür nicht aus.
Der Beitrag stellt damit die Mitversicherung beim Ehepartner einer eigenen Versicherung bei Sozialleistungsbezug gegenüber. Daraus lässt sich keine Sonderregel ableiten, nach der arbeitslose Männer mehrere Ehefrauen gratis mitversichern dürfen.
Einen verwandten Vergleich haben wir bereits im April 2026 zur Familienversicherung und zu Leistungen im Ausland geprüft. Der frühere Artikel beschreibt den damaligen Debattenstand.
Warum dieser Vergleich Empörung auslösen kann
Der Beitrag vermittelt eine einfache Botschaft: Wer arbeitet, wird benachteiligt; andere bekommen mehr. Das rot hervorgehobene „NICHT“ lenkt den Blick auf die Arbeitslosigkeit. Die unterschiedlichen Versicherungsregeln fehlen, die politische Schuldzuweisung steht dagegen schon fest.
Solche Gegensätze können das Teilen begünstigen. Eine Studie zu US-amerikanischen Facebook- und Twitter-Beiträgen fand, dass Beiträge über das gegnerische politische Lager häufiger geteilt wurden als solche über das eigene. Das erklärt nicht die Verbreitung dieses konkreten Screenshots und belegt auch keine bewusste Täuschungsabsicht des Verfassers. Es zeigt aber einen möglichen Anreiz: Eine empörende Gegenüberstellung kann Aufmerksamkeit bringen, selbst wenn entscheidende Angaben fehlen.
Quellen
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
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(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.

