Die Behauptung
Artikel und Social-Media-Beiträge behaupten, die EU-Kommission habe eingeräumt, dass Corona-Impfstoffe ohne „vollständige“ Sicherheitsdaten freigegeben wurden. Es ist von einem „Experiment an der Menschheit“ und einem Verstoß gegen den Nürnberger Kodex die Rede.
Aufgestellt von: Social Media, Medien
Falsch
Falsch. Die EU-Kommission hat keine Impfstoffe ohne Daten zugelassen. Richtig ist: Anfangs erhielten die ersten COVID-19-Impfstoffe eine bedingte Marktzulassung (CMA). Dieses Verfahren ist in der EU seit Jahren etabliert, um in Notlagen Medikamente schneller verfügbar zu machen. Aber nur dann, wenn ausreichend Daten vorliegen, die zeigen, dass der Nutzen die Risiken überwiegt.
Hersteller mussten zusätzlich Daten nachliefern, etwa zu Langzeitwirkungen oder speziellen Altersgruppen. Diese Auflagen wurden erfüllt, sodass die Impfstoffe später eine reguläre Zulassung erhielten. Die Darstellung, alle Geimpften seien „Versuchskaninchen“ gewesen, ist eine politische Irreführung.
Bedingte Zulassung ist kein Menschenexperiment
Wer die Verträge liest, stolpert über Sätze wie „Langzeitwirkungen nicht bekannt“ oder „unbekannte Nebenwirkungen möglich“. Genau solche Passagen werden nun genutzt, um den Eindruck eines Geheimexperiments zu erwecken. Doch was wie ein Skandal klingt, ist in Wahrheit Standard bei jeder neuen Arzneimittelzulassung.
Ursprung des aktuellen Themas: Anfrage im EU-Parlament
Auslöser der aktuellen Berichte ist die parlamentarische Anfrage E-003388/2025 von Gerald Hauser (FPÖ). Darin fordert er eine Neubewertung der COVID-19-Impfstoffe und will die Zulassungen sogar aufheben lassen. Zur Begründung nutzt er alte Schlagworte: Bürger seien „Versuchskaninchen“, es liege ein Verstoß gegen den Nürnberger Kodex vor, und die USA hätten bereits Konsequenzen gezogen.
Im Kern wiederholt die Anfrage damit vieles, was seit Beginn der Impfkampagnen immer wieder behauptet wurde, nun aber in den institutionellen Rahmen des EU-Parlaments getragen. Ziel ist weniger Aufklärung als politische Stimmungsmache gegen EU, Wissenschaft und Impfprogramme.
Wie die Behauptung in die Irre führt
Ein Kernpunkt wird bei den Anschuldigungen allerdings bewusst weggelassen: Auch bei einer bedingten Zulassung prüft die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), ob die vorhandenen Studiendaten belegen, dass der Nutzen die Risiken klar übersteigt. Ohne diese Grundlage gibt es keine Zulassung. Auch nicht in einer Pandemie.
In der Antwort der EU-Kommission vom 27.08.2025 wird ausdrücklich erklärt, dass Hersteller nach der Zulassung strenge Auflagen erfüllen mussten, etwa weitere Studien und Sicherheitsberichte.
Impfstoffe wie Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) erhielten bereits 2022 eine vollständige Zulassung, nachdem diese Daten nachgereicht und geprüft worden waren.
Doch hängen bleibt anscheinend nur dieser Absatz hier:
„Für die ersten COVID-19-Impfstoffe wurde eine bedingte Zulassung erteilt, eine besondere Art von Zulassung, mit der ein Zugang zu Arzneimitteln erleichtert wird, die zum Beispiel in Notsituationen wie der COVID-19-Pandemie eine medizinische Versorgungslücke erfüllen müssen, während ein umfassendes Datendossier noch nicht verfügbar ist.“
Quelle: DE E-002126/2025 Antwort von Hadja Lahbib im Namen der Europäischen Kommission (27.8.2025)
Das Muster ist bekannt: Ein Teilaspekt (fehlende Langzeitdaten) wird isoliert, verzerrt und in ein Narrativ der Täuschung eingebettet. Aus einer normalen regulatorischen Praxis wird ein Skandal konstruiert. Diese Technik dient nicht der Information, sondern der politischen Polarisierung.
Die Absicht hinter der Rhetorik
Mit Formulierungen wie „größtes Experiment der Menschheit“ wird Misstrauen und Angst geschürt. Das Narrativ knüpft an Verschwörungsmythen an, wonach Bürger heimlich als „Versuchspersonen“ missbraucht würden. Dabei wird ignoriert, dass Impfstoffe in offenen Verfahren geprüft wurden, dass Fachinformationen öffentlich zugänglich waren und dass nationale Behörden regelmäßig über Risiken berichteten. Ziel dieser Zuspitzung ist nicht Aufklärung, sondern Stimmungsmache gegen EU-Institutionen und Wissenschaft.
Sprachliche Tricks
– Übertreibung: „Experiment an der Menschheit“ statt „bedingte Zulassung“.
– Auslassungen: Weglassen, dass CMA nur unter der Bedingung erteilt wird, dass der Nutzen überwiegt.
– Falschrahmung: Der Nürnberger Kodex wird missbraucht. Er bezieht sich auf Zwangsexperimente ohne Einwilligung, nicht auf zugelassene Impfprogramme. Wir haben HIER dazu berichtet.
Tipps zum Erkennen solcher Behauptungen
– Wenn Begriffe wie „Experiment“ oder „Menschenversuch“ fallen, lohnt ein Faktencheck: Handelt es sich um eine reguläre Zulassung oder nicht?
– Verträge und Studienberichte enthalten immer juristische Absicherungsklauseln. Dass „Nebenwirkungen möglich“ sind, ist kein Beweis für Unsicherheit, sondern Standardformulierung.
– Prüfen, ob Aussagen offizielle Dokumente (z. B. EMA-Reports) verkürzen oder aus dem Zusammenhang reißen.
FAQ
Was bedeutet „bedingte Zulassung“ konkret?
Sie erlaubt den Einsatz eines Medikaments in Notsituationen, wenn erste Studiendaten ausreichend sind. Hersteller müssen weitere Daten nachliefern.
Wurden Bürger über Risiken informiert?
Ja. Fachinformationen, Produktblätter und EMA-Bewertungen waren öffentlich einsehbar. Kritik kann man an der Verständlichkeit dieser Dokumente üben, nicht an einer Geheimhaltung.
Hat die EU-Kommission eigenmächtig entschieden?
Nein. Verhandlungen und Verträge wurden von einem Team aus Kommission und Mitgliedstaaten geführt und durch ein Kollegium abgesegnet.
Sind Corona-Impfstoffe inzwischen regulär zugelassen?
Ja. Comirnaty und Spikevax erhielten spätestens 2022 die vollständige Zulassung, nachdem alle Auflagen erfüllt wurden.
Ist der Nürnberger Kodex hier relevant?
Nein. Der Kodex bezieht sich auf unfreiwillige Experimente. Impfprogramme mit zugelassenen Impfstoffen unterfallen klaren gesetzlichen Regelungen und Einwilligungsverfahren.
Fazit
Die Behauptung, Corona-Impfstoffe seien „ohne Sicherheitsdaten“ oder gar als „Menschenexperiment“ verabreicht worden, ist falsch und irreführend. Die EU nutzte ein etabliertes Verfahren der bedingten Zulassung, das strenge Auflagen vorsieht. Die Impfstoffe wurden laufend überprüft, Daten ergänzt und schließlich regulär zugelassen.
Anderslautende Aussagen sind ein politisches Framing, das Ängste schürt und das Vertrauen in Wissenschaft und Demokratie untergraben soll.
Quellen:
Conditional marketing authorisation | EMA
European public assessment reports: background and context | EMA
Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in der EU | EU-Kommission
Questions and Answers: Conditional Marketing Authorisation of COVID-19 Vaccines in the EU (PDF) | EU-Kommission
Parlamentarische Anfrage – E-003388/2025 | EU-Parlament
Parlamentarische Anfrage – E-002126/2025(ASW) | EU-Parlament
DE E-002126/2025 Antwort von Hadja Lahbib im Namen der Europäischen Kommission (27.8.2025, PDF) | EU-Parlament
Public Health – Union Register of medicinal products | EU-Kommission
Coronavirus und COVID-19 | Paul-Ehrlich-Institut
Fragen und Antworten: Coronavirus und die Impfstoffstrategie der EU (24.09.2020) | EU-Kommission
Entwicklung und Zulassung von Impfstoffen | AGES
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