Polizeigesetz: Will Berlin wirklich Verhaltensscanner gegen Bürger einsetzen?

In sozialen Medien kursiert die Schlagzeile: „Neues Polizeigesetz – Berliner Senat setzt KI-Verhaltensscanner gegen die Bevölkerung ein!“ Doch was ist dran, und was bedeutet das für den Alltag in Berlin?

Die Behauptung

Berlin habe bereits ein neues Polizeigesetz beschlossen und setze nun flächendeckend „Verhaltensscanner“ gegen Bürger:innen ein.

Aufgestellt von: Social Media

Faktencheck: Irreführend

Tatsächlich liegt ein Gesetzentwurf (Drucksache 19/2553) vor, der den Einsatz von KI-gestützter Videoüberwachung in Berlin ermöglicht. Am 29. September 2025 wurde er im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses behandelt. Stellungnahmen von Expert:innen wie der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Berliner Datenschutzbeauftragten warnen vor massiven Grundrechtseingriffen. Aber: Noch ist das Gesetz nicht beschlossen, und ein Starttermin oder konkrete Standorte wurden nicht benannt.

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FAQ: Was steckt hinter dem neuen Polizeigesetz?

Screenshot der fraglichen Behauptung auf X Polizeigesetz: Will Berlin wirklich Verhaltensscanner gegen Bürger einsetzen?
Screenshot eines Post auf X

Viele Nutzer:innen fragen, ob jetzt schon jeder Schritt in Berlin von einer KI überwacht wird. Hier die wichtigsten Antworten.

Wird in Berlin schon überwacht?

Nein. Bisher gibt es nur Pilotprojekte in Mannheim und Hamburg. In Berlin wurde der Gesetzentwurf am 22.09.2025 eingebracht und am 29.09.2025 im Innenausschuss beraten – aber er ist noch nicht beschlossen.

Welche Orte könnten in Berlin betroffen sein?

Das Gesetz nennt kriminalitätsbelastete Orte (kbO), etwa Görlitzer Park, Alexanderplatz oder Kottbusser Tor. Auch Veranstaltungen, gefährdete Gebäude und Drohnenbilder könnten analysiert werden.

Erkennt die KI Gesichter?

Nein. Im Entwurf wird eine biometrische Fernidentifizierung ausdrücklich ausgeschlossen. Die Software analysiert Körperbewegungen – etwa Stehen, Rennen, Liegen, Kämpfen oder Umarmen.

Welche Kritik gibt es?

Die GFF spricht von einem „Generalverdacht gegen alle Bürger:innen“. Auch die Berliner Datenschutzbeauftragte warnt: Große Teile der Innenstadt könnten bald nicht mehr unüberwacht passierbar sein.

Ab wann soll das gelten?

Ein Datum wurde nicht genannt. Der Senat betonte nur, dass die rechtliche Grundlage noch 2025 beschlossen werden soll. Die konkrete Umsetzung ist offen.

Mimikama-Exklusiv-Analyse

Infobox: Was das Berliner Polizeigesetz wirklich vorsieht

Gesetzliche RegelungPraktische BedeutungKritische Punkte / Gefahren
§ 24e ASOG – Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten OrtenKameras an Plätzen wie Görlitzer Park, Alexanderplatz oder Kottbusser Tor dürfen dauerhaft laufen.Dauerüberwachung großer Teile der Innenstadt; Eingriff in Privatsphäre und Bewegungsfreiheit.
§ 42d ASOG – Testen & Trainieren von KI-SystemenPolizei und Feuerwehr dürfen Video- und Einsatzdaten nutzen, um KI-Systeme zu trainieren. Daten sollen anonymisiert oder pseudonymisiert werden.Flächendeckende Sammlung von Verhaltensdaten; Gefahr von Zweckentfremdung; Unklarheit, welche Daten genau genutzt werden.
Ausschluss: Biometrische FernidentifizierungKeine automatische Gesichtserkennung. KI soll nur Bewegungen und Muster erkennen.„Assistenzsystem“ kann später erweitert werden; Gefahr einer schleichenden Ausweitung.
KI nur als „Assistenzsystem“KI darf keine Entscheidungen treffen, sondern nur Polizeikräfte auf Bilder aufmerksam machen.Fehlalarme führen zu unnötigen Polizeieinsätzen und Druck auf Unschuldige.
§ 24f/g ASOG – Übersichtsaufnahmen & DrohnenPolizei darf Drohnen und Hubschrauber einsetzen, um Einsatzlagen zu überblicken.Gefahr einer unbemerkten Massenüberwachung von Demonstrationen und Großveranstaltungen.
EU-KI-Verordnung (2024/1689)Systeme müssen zertifiziert und kontrolliert werden.Kontrolle schwierig, Gefahr von Intransparenz und Blackbox-Algorithmen.

Mannheim und Hamburg als Testfelder

Seit 2018 läuft in Mannheim ein Pilotprojekt mit Fraunhofer-Software. Sie erkennt Bewegungsmuster („digitales Skelett“) und meldet Auffälligkeiten wie Schlagen oder Stürzen. 2023 folgte Hamburg am Hansaplatz mit vier Kameras. Beide Projekte zeigen: Viele Fehlalarme, keine spürbare Entlastung der Polizei.

Berlin zieht nach

Mit der Drucksache 19/2553 liegt nun der Berliner Entwurf vor. Am 29. September 2025 stand er im Innenausschuss auf der Tagesordnung (Vorgang 0228). Dort wurden Stellungnahmen gehört. Der Senat erklärte, man wolle dem Mannheimer/Hamburger Projekt beitreten.

Kritik von Datenschützern und Juristen

  • Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF): Spricht von einem Generalverdacht gegen alle Bürger:innen, warnt vor Diskriminierung von Menschen mit atypischem Verhalten (z. B. Wohnungslose).
  • Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp: Warnte vor einer flächendeckenden Überwachung der Innenstadt und einer Einschränkung der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit.
  • Praktisches Problem: Fehlalarme und unklare Algorithmen. Bürger:innen wüssten nicht, welches Verhalten als „verdächtig“ eingestuft wird.

Klar ist: Noch ist kein Termin genannt. Weder der Görlitzer Park noch andere Orte sind offiziell festgelegt. Die konkrete Umsetzung hängt vom Beschluss des Abgeordnetenhauses ab.

FAZIT

Die Behauptung ist teilweise richtig: Berlin will die rechtliche Grundlage für KI-Überwachung schaffen. Aber: Es ist noch nichts beschlossen, keine Kameras stehen. Kritiker sehen massive Gefahren für Freiheit und Privatsphäre. Berlin könnte zum größten Testlabor für eine Technologie werden, die bislang vor allem durch Fehlalarme und Diskriminierung auffällt.

Quellenverzeichnis

Offizielle Dokumente (Berliner Abgeordnetenhaus)

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