17 tote Hunde in Dänemark: Was belegt ist

Auf Facebook kursiert ein Bericht über beschlagnahmte Hunde in Ostjütland. Der Fall ist im Kern belegt, die Schuldfrage aber offen.

Die Behauptung

Auf Facebook wird berichtet, dass nach einer Beschlagnahmung durch die Polizei von Ostjütland 17 von 18 Hunden gestorben seien. Gegen die Polizei sei wegen Vernachlässigung Anzeige erstattet worden. Der Beitrag stellt den Fall zugleich als Warnung vor dem dänischen Hundegesetz dar.

Aufgestellt von: Facebook

Faktencheck: Irreführend

Der Fall ist im Kern belegt.
Nicht bewiesen ist bisher, dass die Polizei die Hunde vernachlässigt hat.
Anzeige, Verdacht und festgestellte Schuld sind nicht dasselbe.

→Woran erkennt man Fake News zuverlässig? Antworten finden Sie im Leitfaden Fake News erkennen.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Aktuell wird auf Facebook ein deutsch übersetzter Bericht über 18 beschlagnahmte Hunde in Dänemark geteilt. Die zentrale Aussage ist nicht erfunden: Nach vorliegenden dänischen Medienberichten starben 17 der 18 Hunde nach einer rund zweijährigen behördlichen Unterbringung.

Die wichtigste Einschränkung: Es ist bislang nicht abschließend geklärt, warum die Hunde starben und wer dafür rechtlich verantwortlich ist. Eine Anzeige wegen möglicher Vernachlässigung ist ein Ermittlungsanstoß, aber kein Nachweis für ein bereits festgestelltes Fehlverhalten der Polizei.

Der Fall selbst ist belegt

Ausgangspunkt ist ein Fall aus Ostjütland. Die Polizei beschlagnahmte am 9. April 2024 insgesamt 18 Hunde, weil sie davon ausging, dass die Tiere zu in Dänemark verbotenen Rassen oder entsprechenden Mischungen gehören könnten.

Die Hunde werden in den Berichten einer rumänischen Eigentümerin zugeordnet, die sich zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung in Dänemark befand. Die Polizei hielt die Tiere demnach wegen ihres Aussehens für American Pitbull Terrier oder entsprechende Mischungen. Die Eigentümerin erklärte dagegen, es handle sich um American Bullies.

Diese rechtliche Grundlage gibt es tatsächlich: Dänemark verbietet 13 bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen. Bestehen Zweifel an der Rasse eines Hundes, kann die Polizei vom Halter oder Eigentümer verlangen, die Abstammung oder Zulässigkeit des Hundes zu dokumentieren. American Bullies sind in der offiziellen Liste der 13 in Dänemark verbotenen Hunderassen nicht angeführt.

Die Beweislast lag bei der Eigentümerin

Die Eigentümerin legte laut Jyllands-Posten Unterlagen zu den Hunden vor, darunter Gesundheitspässe, Pässe für alle Tiere, eine Ahnentafel für einen Hund und Tierarztrechnungen für zwei Hunde. Die Polizei hielt diese Nachweise zunächst nicht für ausreichend.

Bereits am 24. April 2024 entschied die Polizei demnach, dass die Hunde getötet werden sollten, weil die Eigentümerin nach Auffassung der Behörde nicht bewiesen hatte, dass die Tiere legal waren. Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt. Später zog die Eigentümerin mit anwaltlicher Unterstützung gegen die Entscheidung vor.

Das ist ein zentraler Punkt des Falls: Nach der dänischen Regelung lag die Beweislast bei der Eigentümerin. Nicht die Behörde musste zunächst zweifelsfrei beweisen, dass die Hunde illegal waren. Vielmehr musste die Eigentümerin belegen, dass die Hunde nicht unter das dänische Rasseverbot fallen.

Der DNA-Streit war entscheidend

Im Verfahren spielte ein Streit um DNA-Tests eine zentrale Rolle. Ein früherer Test wurde über die Universität Kopenhagen mit dem Anbieter Wisdom Panel durchgeführt. Nach der vorliegenden Darstellung stützte dieser Test die Einstufung der Hunde als illegal.

Später wurde ein weiterer Test mit Embark verlangt. Der Grund: Embark soll American Bully identifizieren können, Wisdom Panel dagegen nicht, weil American Bully nicht in der Datenbank enthalten gewesen sei. Fehlt eine Rasse in einer Datenbank, kann ein Test sie nicht als Treffer ausgeben und ordnet die Probe unter Umständen der nächstliegenden anderen Rasse zu.

Der spätere Embark-Test soll ergeben haben, dass es sich um American Bullies handelte. Diese Rasse ist nach den Berichten nicht Teil des dänischen Rasseverbots. Kurz danach wurden die verbliebenen Hunde freigegeben.

Das macht den Fall besonders brisant: Die Hunde waren mehr als zwei Jahre untergebracht, obwohl später festgestellt worden sein soll, dass sie nicht unter das Verbot fielen.

17 von 18 Hunden starben

Während der behördlichen Unterbringung starben bereits acht der 18 Hunde. Zehn Hunde wurden am 22. Juni 2026 vor der Polizeistation in Randers herausgegeben. Von diesen zehn Tieren starben neun innerhalb weniger Tage. Damit überlebte zunächst nur eine Hündin namens Hjørdis.

Der Ablauf nach der Herausgabe war dramatisch. Der erste Hund kollabierte den Berichten zufolge sieben Minuten nach der Abfahrt von der Polizeistation. Er konnte nicht mehr richtig atmen, seine Zunge sei blau gewesen. Weitere Tiere brachen kurz darauf ebenfalls zusammen.

Die Hunde wurden in ein Tierhospital gebracht beziehungsweise unterwegs von Tierärzten notversorgt. Dort starben mehrere Tiere nach und nach; einige wurden eingeschläfert, um ihr Leiden zu beenden.

Hitzschlag erklärt nicht alles

Aus einer Rechnung des Tierhospitals soll hervorgehen, dass die Hunde an Hitzschlag starben. Der Tag der Herausgabe fiel laut Bericht mit dem Beginn einer außergewöhnlichen Hitzewelle zusammen.

Diese Angabe ist wichtig, klärt den Fall aber nicht vollständig. Offen bleibt, ob die Hunde bereits vor dem Transport so geschwächt waren, dass ihnen Stress und Hitze so zusetzte, dass sie diese nicht mehr verkraften konnten.

Genau darauf zielt der Vorwurf der beteiligten Tierschutzorganisation. Amaja Loncarevic von der Bully Care Union beschreibt die Tiere bei der Herausgabe als stark beeinträchtigt: mit Atemproblemen, blauen Zungen, fehlenden Zähnen, Druckstellen, Pilzbefall, schlechten Krallen, Muskelschwund und Fellverlust.

Hinzu kommt: Bereits etwa zwei Monate vor der Herausgabe soll eine tierärztliche Einschätzung bei einzelnen Hunden Wunden, Druckstellen, Hautprobleme und behandlungsbedürftige Beschwerden erwähnt haben. Diese Angaben machen die Vorwürfe schwerwiegend. Sie ersetzen aber kein abgeschlossenes Ermittlungsergebnis und keine gerichtliche Feststellung.

Die Anzeige beweist noch keine Vernachlässigung

Die Formulierung „wegen Vernachlässigung angezeigt“ ist für die Einordnung entscheidend. Sie bedeutet nicht, dass die Vernachlässigung bereits festgestellt wurde.

Laut DR wurde die Anzeige von Amaja Loncarevic eingereicht, Jurastudentin und stellvertretende Vorsitzende der Bully Care Union. Angezeigt wurden demnach auch der zuständige Amtstierarzt beziehungsweise die Amtstierärztin sowie die beteiligten Hundepensionen.

Der Inhalt der Anzeige lautet, dass untersucht werden soll, ob die Hunde durch Handlungen oder Unterlassungen unverantwortlich behandelt, mangelhaft versorgt oder nicht ausreichend tierärztlich betreut wurden. Das ist ein schwerer Verdacht. Es ist aber noch kein Beweis, dass die Polizei, die Pensionen oder der Amtstierarzt tatsächlich gegen das Tierschutzrecht verstoßen haben.

Die Polizei verweist auf genehmigte Pensionen

Die Polizei erklärte, die Hunde seien bei der Herausgabe unter vertretbaren Bedingungen transportiert und unter anderem mit Wasser und Futter versorgt worden. Außerdem seien sie in Hundepensionen mit den nötigen Genehmigungen der Fødevarestyrelsen untergebracht gewesen. Die Behörde habe während der Unterbringung Aufsicht geführt.

Die Polizei bestätigte auch, dass mehrere Hunde während der Unterbringung starben, darunter mehrere, die nach laufender tierärztlicher Beurteilung eingeschläfert worden seien.

Dass Hundepensionen in Dänemark grundsätzlich genehmigt und kontrolliert werden müssen, lässt sich unabhängig über die Fødevarestyrelsen bestätigen. Die Behörde führt dazu Kontrollberichte beziehungsweise ein „Hundesmiley“-System. Das beantwortet aber nicht automatisch, wie genau diese 18 Hunde über zwei Jahre hinweg gehalten, bewegt, medizinisch betreut und kontrolliert wurden.

Dafür wären die konkreten Kontrollberichte, vollständige tierärztliche Akten, Obduktionsberichte oder behördliche Ermittlungsergebnisse nötig. Diese liegen nicht vollständig öffentlich vor. Zudem sind die betroffenen Pensionen öffentlich nicht namentlich bekannt; deshalb konnten die Vorwürfe gegen sie nicht direkt mit ihnen abgeglichen werden.

Die Warnung vor Dänemark braucht Kontext

Der Facebook-Beitrag nutzt den Fall auch als Warnung an Urlauber mit Hund in Dänemark. Der rechtliche Kern dahinter ist nicht erfunden: Dänemark hat ein Rasseverbot, und bei Zweifeln liegt die Beweislast beim Halter oder Eigentümer des Hundes.

Im konkreten Fall spielte das Aussehen der Hunde nach den Berichten eine zentrale Rolle. Die Polizei hielt die Tiere demnach für American Pitbull Terrier beziehungsweise für Hunde, die unter das dänische Rasseverbot fallen könnten. Die Eigentümerin erklärte dagegen, es handle sich um American Bullies, und legte Unterlagen zu den Tieren vor. Die Polizei hielt diese Nachweise zunächst nicht für ausreichend.

Der Fall zeigt daher tatsächlich ein Problem der umgekehrten Beweislast: Die Eigentümerin musste belegen, dass die Hunde legal waren. Genau dieser Mechanismus steht in Dänemark seit längerem in der Kritik.

Trotzdem belegt der Fall nicht automatisch, dass jeder Urlaub mit Hund in Dänemark einem vergleichbaren Risiko entspricht. Belegt ist ein schwerwiegender Einzelfall mit 18 beschlagnahmten Hunden, 17 Todesfällen, strittigen DNA-Bewertungen und einer Anzeige. Nicht belegt ist daraus eine allgemeine Aussage, dass Hundehalter im Dänemark-Urlaub regelmäßig oder typischerweise mit solchen Folgen rechnen müssten.

Fazit

Der belegte Kern stimmt: In Ostjütland wurden 18 Hunde beschlagnahmt, 17 von ihnen starben, und gegen die Polizei wurde Anzeige wegen möglicher Vernachlässigung erstattet.

Nicht belegt ist bislang, dass die Polizei oder die beteiligten Pensionen rechtlich für Vernachlässigung verantwortlich sind. Offen bleibt auch, welche Rolle Hitze, Transport, Gesundheitszustand und Unterbringung im Einzelnen spielten.

Bewertung: Teilweise wahr. Der Facebook-Beitrag ist im Kern richtig, wird aber irreführend, wenn aus einem Verdacht bereits eine bewiesene Schuld gemacht wird.

FAQ zum Thema: 17 tote Hunde in Dänemark

Sind in Dänemark wirklich 17 von 18 beschlagnahmten Hunden gestorben?

Ja, das ist nach den vorliegenden Medienberichten im Kern belegt. Acht Hunde starben während der behördlichen Unterbringung, neun weitere nach der Herausgabe. Nur eine Hündin namens Hjørdis überlebte zunächst.

Wurde die Polizei von Ostjütland wegen Vernachlässigung verurteilt?

Nein. Gegen die Polizei wurde Anzeige wegen möglicher Vernachlässigung erstattet. Das bedeutet, dass ein Verdacht geprüft werden soll, nicht dass ein Fehlverhalten bereits amtlich oder gerichtlich festgestellt wurde.

Warum wurden die Hunde überhaupt beschlagnahmt?

Die Polizei ging davon aus, dass die Hunde zu in Dänemark verbotenen Rassen oder entsprechenden Mischungen gehören könnten. Nach den Berichten spielte ihr Aussehen dabei eine zentrale Rolle. Dänemark verbietet 13 Hunderassen und deren Kreuzungen.

Waren die Hunde laut DNA-Test legal?

Nach den Medienberichten ergab ein späterer Embark-Test, dass es sich um American-Bully-Hunde handelte. Diese Rasse ist nach der Darstellung der Berichte nicht Teil des dänischen Rasseverbots. Der Streit entstand auch deshalb, weil ein früherer Wisdom-Panel-Test American Bully nicht passend erfassen konnte.

Starben die Hunde an Hitzschlag?

Nach den vorliegenden Berichten ging aus einer Rechnung des Tierhospitals Hitzschlag als Todesursache hervor. Offen bleibt aber, ob der vorherige Zustand der Hunde dazu beitrug, dass sie Hitze und Stress nicht überstanden.

Beweist der Fall, dass Urlauber mit Hund in Dänemark gefährdet sind?

Nein. Er zeigt, dass das dänische Hundegesetz für Halter problematisch werden kann, wenn Zweifel an der Rasse eines Hundes entstehen. Er belegt aber nicht, dass Urlauber mit Hund in Dänemark regelmäßig mit vergleichbaren Folgen rechnen müssen.

Was belegt der Hundesmiley der Fødevarestyrelsen?

Der Hundesmiley belegt allgemein, dass es in Dänemark behördliche Kontrollen und Kontrollberichte für Hundepensionen gibt. Für diesen konkreten Fall belegt er aber nicht, wie die betroffenen Hunde tatsächlich betreut wurden. Dafür bräuchte man die konkreten Kontrollberichte der beteiligten Pensionen.

Was ist derzeit noch ungeklärt?

Ungeklärt ist vor allem die genaue Verantwortung für den Tod der Hunde. Öffentlich fehlen vollständige tierärztliche Akten, Obduktionsberichte, konkrete Kontrollberichte der Hundepensionen und ein abgeschlossenes Ermittlungsergebnis. Deshalb lässt sich die Schuldfrage bisher nicht abschließend bewerten.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.